Überraschung vor Gericht: Cum-Ex-Bänker bekommt recht!
Köln - Im Prozess um die Cum-Ex-Geschäfte hat Christian Olearius (82) - Ex-Chef der Hamburger Warburg-Bank - vor dem Kölner Landgericht einen Erfolg eingefahren.
Er hatte gegen das Land Nordrhein-Westfalen geklagt, weil er sich durch Äußerungen von zwei Beamten öffentlich vorverurteilt und damit in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt sah. Das Kölner Verwaltungsgericht gab dem 82-Jährigen großteils recht, wie aus zwei Urteilen hervorgeht.
Olearius wirkte bei Cum-Ex-Aktiengeschäften mit, bei denen der Staat gar nicht gezahlte Steuern erstattete und dadurch insgesamt um einen zweistelligen Milliardenbetrag geprellt wurde.
2021 wertete der Bundesgerichtshof diese Geschäfte als Straftat. Eine Reihe der damals involvierten Finanzakteure kam in unterschiedlichen Verfahren vor Gericht, darunter auch Olearius.
Ihm wurde besonders schwerer Steuerbetrug vorgeworfen.
Dokumentation der ARD Auslöser für Unmut
Die ARD hatte 2021 eine Dokumentation ausgestrahlt, in der die damalige Cum-Ex-Chefermittlerin Anne Brorhilker (51) und der Präsident des Bonner Landgerichts Stefan Weismann zu Wort kamen.
Mit Blick auf die Cum-Ex-Finanzakteure sagte Brorhilker: "Die fühlen sich halt über allem drüberstehend – auch über dem Gesetz." Und weiter: "Das ist ein Merkmal, was organisierte Kriminalität auszeichnet."
Weismann wiederum sagte vor der Kamera: "Was dort passiert, ist organisierte Kriminalität. Die unterscheidet sich vom Kriminalitätsgehalt in nichts von Rauschgiftbanden, Clan-Kriminalität, Sprengungen von Geldautomaten – das ist alles derselbe kriminelle Gehalt."
Olearius wurde in dem Film gezeigt und namentlich genannt. Aus Sicht des Kölner Gerichts riefen solche Sätze die Gefahr einer vorverurteilenden Ächtung in der Öffentlichkeit hervor.
Sie hätten den Eindruck erweckt, dass Olearius schon der Straftat überführt worden sei, obwohl die Ermittlungen gegen ihn noch nicht abgeschlossen waren. Banken-Mitinhaber Max Warburg hatte ebenfalls geklagt.
Er wurde in dem Film aber nicht namentlich genannt, seine Klagen wies das Verwaltungsgericht ab.
Titelfoto: Thomas Banneyer/dpa