Überraschende Wende: Verfahren um abgefallene Betonwand auf A3 eingestellt!

Köln - Damit war so nicht unbedingt zu rechnen: Das Verfahren rund um eine herabgestürzte Betonwand auf der A3 bei Köln wird eingestellt.

Die Fahrerin dieses VW-Kleinwagens hatte keine Chance, der herabstürzenden fünf Tonnen schweren Betonwand auszuweichen. Sie starb noch in ihrem Fahrzeug. (Archivbild)
Die Fahrerin dieses VW-Kleinwagens hatte keine Chance, der herabstürzenden fünf Tonnen schweren Betonwand auszuweichen. Sie starb noch in ihrem Fahrzeug. (Archivbild)  © Lars Jäger

Wie das Kölner Landgericht auf TAG24-Anfrage bestätigte, wurde das Verfahren gegen die drei angeklagten Männer durch die Zahlung von Geldauflagen in Höhe von je 90.000, 60.000, und 30.000 Euro eingestellt.

Ein 62-jähriger Ingenieur einer Baufirma stand wegen Totschlags durch Unterlassen sowie zwei 59-jährige ehemalige Mitarbeiter des Landesbetriebs Straßen .NRW wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht.

Die von Straßen.NRW beauftragte Baufirma hatte 2008 zwischen den Anschlussstellen Köln-Dellbrück und dem Autobahnkreuz Köln-Ost insgesamt 200 Schallschutzmauern montiert.

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Eine davon war jedoch offenbar aufgrund von nicht passgenauen Maßen improvisiert mit Haltewinkeln befestigt worden. Diese hätten der Umweltbelastung jedoch auf Dauer nicht standgehalten und waren mit der Zeit durchgerostet. Die Staatsanwaltschaft war überzeugt: Es gab Pfusch am Bau.

Das Landgericht sah jedoch bei der Aufklärung, wer, wann, wie viel über den schlechten Zustand der improvisierten Befestigungen gewusst hat, keine ausreichende Begründung mehr, die Vorwürfe gegen die drei Angeklagten aufrechtzuerhalten.

Frau starb nach Betonwand-Sturz auf Fahrbahn: Verfahren erst neu aufgerollt, dann eingestellt

Die Bergung der heruntergefallenen Betonwand im November 2020 dauerte mehrere Stunden. Nach mehr als vier Jahren ist die juristische Aufarbeitung des Unglücks beendet. (Archivbild)
Die Bergung der heruntergefallenen Betonwand im November 2020 dauerte mehrere Stunden. Nach mehr als vier Jahren ist die juristische Aufarbeitung des Unglücks beendet. (Archivbild)  © Feuerwehr Köln/dpa

Aus diesem Grund hatte das Gericht der Staatsanwaltschaft sowie den Angehörigen der Verstorbenen Frau die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage angeboten.

Bei dem Unfall im November 2020 war eine 66-jährige Autofahrerin von der fünf Tonnen schweren Betonwand erfasst und getötet worden.

Der Fall hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt und eine Diskussion über den Wartungszustand der deutschen Autobahnen ausgelöst.

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Das Verfahren wurde im August 2024 wegen des kurzfristigen Ausfalls einer Schöffin zunächst auf den Herbst verschoben - und ist, wie jetzt eben klar ist, ohne Urteil zu Ende gegangen.

Erstmeldung von 16.22 Uhr, Update um 16.43 Uhr

Titelfoto: Lars Jäger

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