Sie hatte Sterbenden fotografiert: Kölnerin (41) ab diesem Montag vor Gericht

Düsseldorf - Sie soll einen tödlichen Unfall verursacht, den Sterbenden fotografiert und dann einfach weitergefahren sein. Eine Autofahrerin hat am Montag vor dem Amtsgericht in Düsseldorf ihr Verhalten erklärt, das im Juli 2022 für bundesweite Schlagzeilen gesorgt hatte.

Vor dem Düsseldorfer Amtsgericht sind im Falle der Angeklagten Kölnerin zwei Verhandlungstage angesetzt.
Vor dem Düsseldorfer Amtsgericht sind im Falle der Angeklagten Kölnerin zwei Verhandlungstage angesetzt.  © Marcel Kusch/dpa

Damals war ein 60-jähriger Motorradfahrer der Polizei zufolge bei einem Ausweichmanöver ins Rutschen gekommen, die 41-Jährige soll zuvor an unzulässiger Stelle gewendet haben. Der Mann war daraufhin gegen die Umzäunung eines Baums geprallt.

Sie sei damals nicht mit dem Motorrad zusammengestoßen und habe den Unfall gar nicht mit sich selbst in Verbindung gebracht, ließ die Frau über ihren Verteidiger erklären. Sie fühle sich nach wie vor nicht für den Unfall verantwortlich.

Der 41-Jährigen aus Köln werden fahrlässige Tötung, Verkehrsgefährdung, Unfallflucht und die Verletzung der Persönlichkeitsrechte durch das Fotografieren des Sterbenden vorgeworfen.

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"Dass ich da falsch abbiege, habe ich zu spät gemerkt", sagte die Angeklagte. "Ich kannte die Straße nicht." Sie habe den verunglückten Motorradfahrer dann mit ihrem Mobiltelefon fotografiert und das Foto umgehend an ihren Chef geschickt, "damit er mir glaubt, dass es später wird, weil es einen Unfall gab", sagte die 41-Jährige.

"Dann hat sie gesagt, sie muss zur Arbeit und ist gefahren", sagten eine Finanzbeamtin, die den Unfall gesehen hatte, sowie zwei Ersthelfer, die sich um das Opfer gekümmert hatten, am Montag übereinstimmend als Zeugen aus. Die Finanzbeamtin hatte sich das Kennzeichen des Wagens der Kölnerin notiert, sodass diese ermittelt werden konnte.

Ein Unfallanalytiker soll in dem Prozess nun klären, wie schnell der verunglückte Motorradfahrer war und warum er auf trockener Fahrbahn beim Bremsen ins Schleudern kam. Der Prozess wird fortgesetzt.

Erstmeldung vom 13. November 5.31 Uhr, aktualisiert am 13. November 14.18 Uhr

Titelfoto: Marcel Kusch/dpa

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