Sex auf der Motorhaube: Muss Parkhaus-Betreiber für Schäden am Auto haften?

Köln - Beim Sex in einem Kölner Parkhaus beschädigen Unbekannte ein fremdes Auto, doch wer haftet nun für den Schaden?

Der Kläger hatte vom Parkhausbetreiber Schadenersatz gefordert. (Symbolbild)
Der Kläger hatte vom Parkhausbetreiber Schadenersatz gefordert. (Symbolbild)  © 123RF/reana

Der Parkhausbetreiber kann dafür nicht zur Rechenschaft gezogen werden, wie das Kölner Landgericht in einem am Freitag veröffentlichten Urteil entschied.

Der Kläger hatte seinen Wagen über Nacht in dem Parkhaus am Hauptbahnhof abgestellt - mit bösen Folgen. Den als er am nächsten Morgen zurückkehrte, wies das Fahrzeug unter anderem mehrere Kratzer und Dellen auf der Motorhaube auf.

Auf dem Video der Überwachungskamera des Parkhauses war dann zu erkennen, dass zwei Personen nachts auf der Motorhaube des Wagens Sex gehabt hatten. Sie waren auf der Aufnahme allerdings nicht identifizierbar.

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Der Kläger forderte daraufhin von dem Parkhausbetreiber rund 4700 Euro Schadenersatz.

Die Richter wiesen die Klage ab. Denn die Pflichten eines Parkhausbetreibers gingen nicht so weit, dass er die Videoaufzeichnungen ununterbrochen beobachten müsse, um mögliche Verstöße gegen Sicherheit und Ordnung bemerken oder gar verhindern zu können.

Auf dem Video sei lediglich ein Zeitraum von neun Minuten dokumentiert, in dem das Paar auf dem Auto aktiv war. Diese Zeitspanne sei zu kurz, um dem Betreiber eine Pflichtverletzung vorwerfen zu können.

Titelfoto: 123RF/reana

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