Schwerer Raub und versuchter Mord: Drach-Prozess in Köln endlich fortgesetzt
Köln - Vor dem Kölner Landgericht ist am Freitag der Prozess gegen den früheren Reemtsma-Entführer Thomas Drach (61) wegen Raubüberfällen auf Geldtransporter fortgesetzt worden. Am Nachmittag teilte der Vorsitzende Richter mit, dass Drach bislang zu den Vorwürfen schweige. Sein Komplize äußert sich ebenfalls nicht.
Nach einer mehrwöchigen Unterbrechung wegen Corona-Quarantänen von Prozessbeteiligten war die Verhandlung am Mittwoch kurz nach Beginn erneut vertagt worden, weil Drachs Mitangeklagter über Schulterschmerzen geklagt hatte.
Dessen Verteidiger hatten daraufhin wegen "Verhandlungsunfähigkeit" ihres Mandanten die Aussetzung des Verfahrens und eine computertomographische Untersuchung des 53-Jährigen verlangt.
Auf Nachfrage des Richters sagte ein Verteidiger des Niederländers am Freitag, dass sich sein Mandant besser fühle, wenn auch die "Schmerzsymptomatik fortbesteht".
Der Anwalt kritisierte dann: "Die Absetzung des Verfahrens war völlig umständlich." Aus seiner Sicht wären die Konsultation eines Arztes und die Verabreichung stärkerer Schmerzmittel völlig ausreichend gewesen.
Der Richter konterte: "Sie mögen das umständlich finden, aber das ist mir egal."
Zweifaches Raubopfer kann nicht vernommen werden
Ein zweifaches Raubopfer wird im Kölner Prozess gegen den Reemtsma-Entführer Thomas Drach wohl auf absehbare Zeit nicht vernommen werden können. Das teilte am Freitag der Vorsitzende Richter mit.
Demnach befindet sich der Zeuge in einer Krebsbehandlung, wie es in einem verlesenen Arztbrief hieß. "Die behandelnde Ärztin hat mir eindeutig mitgeteilt, dass mit einer Wiederherstellung der Vernehmungsfähigkeit eher nicht zu rechnen ist", sagte der Richter. Weiteres solle ein von den Ärzten des Zeugen angekündigtes Attest klären.
Der erkrankte Mann soll sowohl beim Überfall auf einen Geldtransport vor einer Ikea-Filiale in Köln-Godorf als auch bei einem Überfall am Flughafen Köln/Bonn zur Besatzung der ausgeraubten Geldtransporter gehört haben. Wegen dieses Umstandes war der Mann von der Staatsanwaltschaft kurzzeitig sogar selbst als Tatverdächtiger geführt worden.
Der Anfangsverdacht hatte sich aber nicht erhärtet.
Reemtsma-Entführer auch wegen versuchten Mordes angeklagt
Nicht nur aus Fürsorgepflicht für den Angeklagten, sondern auch, um die Kammer vor einem möglichen Vorwurf der Körperverletzung im Amt zu schützen, seien die Vertagung der Verhandlung sowie die ärztliche Untersuchung des 53-Jährigen unabdingbar gewesen.
Drach werden in dem Prozess mehrere Raubüberfälle auf Geldtransporter zur Last gelegt. Dabei soll der heute 61-Jährige auf zwei Wachleute geschossen und sie schwer verletzt haben. Neben besonders schweren Raubes ist Drach deshalb auch wegen versuchten Mordes angeklagt.
1996 hatte er den Erben des Hamburger Tabakkonzerns Reemtsma entführt und gegen Lösegeld wieder freigelassen.
Aktualisiert, 25. März 2022, 16.25 Uhr
Titelfoto: Marius Becker/dpa