Schaden durch E-Scooter: Auto-Eigentümer bleibt auf Kosten sitzen

Köln - Bei der Gefahr, die von parkenden E-Scootern ausgeht, können Autobesitzer leicht auf ihrem Schaden sitzenbleiben.

Für E-Scooter gibt es keine Gefährdungshaftung unabhängig von einem Verschulden. (Symbolbild)
Für E-Scooter gibt es keine Gefährdungshaftung unabhängig von einem Verschulden. (Symbolbild)  © Federico Gambarini/dpa

Das geht aus einem Urteil hervor, auf das das Landgericht Köln hingewiesen hat. Dort hatte ein Autobesitzer geklagt, dessen Wagen durch einen umkippenden E-Scooter beschädigt worden war.

Er hatte die Haftpflichtversicherung der Verleiher-Firma der E-Scooter verklagt - und war leer ausgegangen. Sowohl das Amts- als auch das Landgericht wiesen die Klage zurück: Die Versicherung des Verleihers hafte in diesem Fall nicht.

Der E-Scooter sei ordnungsgemäß abgestellt gewesen und es sei unklar, wer ihn gegen den Wagen gekippt hat.

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Vielleicht sei es ein Windstoß gewesen, vielleicht habe ihn ein unbekannter Dritter vorsätzlich oder fahrlässig umgestoßen.

Jedenfalls sei weder der Verleiher-Firma noch dem letzten Mieter des Gefährts ein Vorwurf zu machen.

E-Scooter seien als Elektrokleinstfahrzeuge in dieser Frage rechtlich Fahrrädern gleichgestellt. Eine Gefährdungshaftung unabhängig von einem Verschulden gebe es für sie nicht.

Titelfoto: Federico Gambarini/dpa

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