Prozess um totgeschütteltes Baby: Angeklagte Eltern erscheinen nicht vor Gericht - Haftbefehl
Köln - Im Prozess um ein Eltern-Paar aus Gummersbach, das seinen Säugling geschüttelt und damit tödlich verletzt haben soll, erschienen am Dienstag weder die Mutter (30) noch der Vater (35) vor dem Kölner Landgericht.
Weil beide nicht anwesend waren, erließ das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehle.
Laut Anklage der Staatsanwaltschaft soll das Paar im Mai 2022 sein damals 14 Wochen altes Baby über Minuten geschüttelt haben. An den dabei erlittenen Verletzungen soll der Säugling wenig später in einem Krankenhaus gestorben sein.
Der Verteidiger des Mannes informierte das Gericht, dass er trotz mehrfacher Versuche der Kontaktaufnahme noch nie mit seinem Mandanten gesprochen habe.
Der Verteidiger der Frau gab an, dass er noch am Donnerstag mit seiner Mandantin gesprochen habe. Seither habe aber auch er keinen Kontakt mehr zu der 30-Jährigen.
Vater soll sich angeblich ins Ausland abgesetzt haben
Gerüchten aus dem Familienkreis zufolge soll sich der Mann ins Ausland abgesetzt haben. Das Gericht vertagte den Prozess auf den 29. Mai.
Ursprünglich war das Verfahren als fahrlässige Tötung vor dem Amtsgericht in Gummersbach angeklagt. Vom dortigen Einzelstrafrichter war der Fall dann aber dem Landgericht zur Prüfung vorgelegt worden.
Die zuständige Große Strafkammer hatte den Fall anschließend an sich gezogen und dahin gehend einen rechtlichen Hinweis erteilt, dass statt einer fahrlässigen Körperverletzung auch eine Körperverletzung mit Todesfolge vorliegen könne.
Körperverletzung mit Todesfolge kann mit bis zu zehn Jahren Haft geahndet werden, wohingegen die Höchststrafe für eine fahrlässige Körperverletzung bei fünf Jahren Haft liegt.
Titelfoto: Federico Gambarini/dpa