Paukenschlag im Drach-Prozess! Ehemaliger Mitangeklagter schweigt
Köln - Im Prozess gegen den früheren Reemtsma-Entführer Thomas Drach hat dessen früherer Mitangeklagter anders als erwartet im Zeugenstand geschwiegen.
Drachs Verteidiger hatten in der vergangenen Woche per Beweisantrag die erneute Zeugenvernehmung des Niederländers erwirkt. Zur Begründung hatten sie angegeben, der 55-Jährige wolle aussagen und könne Drach entlasten.
Am Donnerstag saß der Mann aber nur wenige Minuten im Zeugenstand des Kölner Landgerichts. Ordnungsgemäß machte er Angaben zu seinen Personalien. Nachdem der Richter ihn über das ihm zustehende Schweigerecht belehrt hatte, erklärte der 55-Jährige, dass er nicht aussagen werde. Anschließend wurde er von Justizwachtmeistern wieder aus dem Saal geführt.
Bereits im September war der Mann als Zeuge geladen gewesen. Dabei kam es aber zu einem Eklat zwischen dem Vorsitzenden Richter und einem Anwalt, dem damaligen Zeugenbeistand des 55-Jährigen. Das Gericht entzog dem Pflichtverteidiger das Mandat und kam damit einem Antrag der Staatsanwaltschaft vom Juli nach.
Hintergrund war, dass der Anwalt bei einem Verhandlungstermin laut Gericht unentschuldigt gefehlt habe.
Staatsanwaltschaft wirft Thomas Drach versuchten Mord vor
Zudem habe der Verteidiger den Vorsitzenden Richter wiederholt diskreditiert und falsche anwaltliche Versicherungen abgegeben. Der Niederländer wurde daraufhin ungehört aus dem Zeugenstand entlassen. Inzwischen wird er von seinem zweiten Pflichtverteidiger weiter verteidigt.
Ursprünglich waren Drach und der 55-Jährige gemeinsam in einem Prozess angeklagt. Wegen wiederkehrender gesundheitlicher Probleme des Niederländers war dessen Verfahren Ende Juni dann aber abgetrennt worden.
Drach ist in dem seit Februar 2022 laufenden Prozess wegen Raubüberfällen auf Werttransporter in Köln, Frankfurt am Main und im hessischen Limburg angeklagt. Zudem wirft ihm die Staatsanwaltschaft versuchten Mord vor, weil er auf zwei Wertboten geschossen haben soll.
Drach hatte 1996 den Erben der Tabakdynastie Reemtsma, Jan Philipp Reemtsma, entführt und erst nach einer Lösegeldzahlung freigelassen. Für die Tat war er zu vierzehneinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
Titelfoto: Federico Gambarini/dpa