Mädchen (5) ohne Essen in dunklem Zimmer "gehalten": Täter mit Revision teils erfolgreich!
Köln/Karlsruhe - Noch einmal muss das Landgericht Köln sich mit einem Fall befassen, in dem ein junges Paar die fünfjährige Tochter der Frau fast verhungern ließ.
Die vor zwei Jahren unter anderem wegen versuchten Mordes Verurteilten waren mit ihrer Revision am Bundesgerichtshof (BGH) teilweise erfolgreich, wie das Karlsruher Gericht am Dienstag mitteilte.
Zwar sah auch der BGH versuchten Mord durch "grausame Tatbegehung" als erwiesen an - eine Verdeckungsabsicht, die das Landgericht strafschärfend gewertet hatte, sei dagegen nicht zweifelsfrei erwiesen.
Die beiden Anfang 20-Jährigen hatten das Mädchen über Monate in ihrer Wohnung in Bergheim bei Köln zu wenig Essen gegeben und abgesondert in einem abgedunkelten und ungelüfteten Kinderzimmer "gehalten".
Als das Kind im August 2020 in eine Kinderklinik eingeliefert wurde, wog es bei einer Größe von 98 Zentimetern noch acht Kilogramm, bestand laut dem Landgericht nur noch aus "Haut und Knochen".
Das Kind überlebte. Die Mutter wurde 2021 zu einer neunjährigen Freiheitsstrafe, der damalige Lebensgefährte - der nicht der leibliche Vater des Mädchens ist - als Mittäter zu sieben Jahren Haft verurteilt.
Landgericht wertet Fall als versuchten Mord durch Unterlassen
Das Landgericht wertete den Fall als versuchten Mord durch Unterlassen und stellte fest, die beiden hätten nicht nur grausam gehandelt, sondern auch den Tod in Kauf genommen, um die vorherigen Misshandlungen zu verdecken. Diesen Punkt sah der BGH anders.
Für die Einstufung einer Straftat als Mord muss mindestens ein Mordmerkmal erwiesen sein. Das ist mit der "grausamen Tatbegehung" also auch nach Einschätzung des BGH der Fall.
Am Kölner Landgericht muss sich nun eine andere Schwurgerichtskammer als 2021 damit befassen.
Titelfoto: Oliver Berg/dpa