Kein Visum: Familie darf nicht in den Ferienflieger - wer zahlt? Gericht mit Hammer-Urteil!

Köln - Eine Familie freut sich auf ihren Urlaub, doch am Flughafen ist Endstation: Fehlende Visa sind der Grund. Wer trägt in einem solchen Fall die Reisekosten? Ein Urteil des Kölner Landgerichts sorgt jetzt für Aufsehen!

Eine Familie aus Köln konnte ihre Reise nach Kenia aufgrund fehlender Visa nicht antreten. (Symbolbild)
Eine Familie aus Köln konnte ihre Reise nach Kenia aufgrund fehlender Visa nicht antreten. (Symbolbild)  © Boris Roessler/dpa

Geklagt hatte ein Mann, der vor knapp zwei Jahren in einem Reisebüro spontan eine achttägige Pauschalreise nach Kenia gebucht hatte. Bereits zwei Tage später sollte der Flieger abheben. Tat er auch, allerdings ohne den Kölner und seine Familie.

Am Frankfurter Flughafen erfuhr die Reisegruppe, dass sie ohne die erforderlichen Visa nicht in das afrikanische Land einreisen darf. Einen schnellen Online-Antrag lehnte der Mann ab, auch eine Umbuchung kam für ihn nicht in Betracht. Der Urlaub war futsch.

Wie das Gericht mitteilte, forderte der Kläger von dem Reisebüro satte 5000 Euro zurück. Der konkrete Vorwurf: Die Agentur habe ihn nicht rechtzeitig über die Visumpflicht informiert!

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Der Tourismus-Dienstleister hielt dagegen und betonte, der Mitarbeiter habe bei der Buchung mündlich auf die Visumpflicht hingewiesen. Zudem seien Unterlagen des Veranstalters übergeben worden, die einen Hinweis auf die Visumpflicht enthielten.

Jetzt das Hammer-Urteil: Das Gericht gab der Klage statt. Der Kläger hat tatsächlich einen Anspruch auf die Rückerstattung des Reisepreises und der Versicherungskosten von mehr als 5000 Euro.

Reisebüros müssen Urlauber vor Reiseantritt vollumfänglich informieren

Das Urteil des Kölner Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig.
Das Urteil des Kölner Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig.  © Federico Gambarini/dpa

Nach Auffassung des Gerichts habe das Reisebüro nicht überzeugend beweisen können, dass es seinen Beratungspflichten hinreichend nachgekommen sei.

Wie ein Sprecher betonte, ist das Unternehmen als sogenannter Reisevermittler aber dazu verpflichtet, seine Urlauber vor Reiseantritt vollumfänglich zu informieren. Dazu zählen eben auch Pass- und Visumerfordernisse des jeweiligen Urlaubslandes.

Selbiges gilt für die zu erwartenden Fristen für die Ausstellung der erforderlichen Dokumente. Es sei von dem Reisenden nicht zu verlangen, dass er die Reisehinweise zu seinem Urlaubsland selbst heraussuche.

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Das Gericht ist davon überzeugt, dass der Familienvater der Reise nach Kenia in dem gewählten Zeitraum bei korrekter Aufklärung nicht zugestimmt hätte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Titelfoto: Boris Roessler/dpa

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