"Herausfordernd und erdend zugleich": Stadt Köln sucht neue Schöffen und Jugendschöffen
Köln – Das Landgericht sowie das Amtsgericht Köln brauchen Hilfe: Für die Amtsperiode 2024 bis 2028 werden neue Schöffen und Jugendschöffen gesucht. Bewerbungen können ab sofort eingereicht werden.
Wer schon immer einmal Justizluft schnuppern und über Schuld und Strafe von Angeklagten entscheiden wollte, sollte sich eventuell für eine ehrenamtliche Karriere als Schöffe oder Jugendschöffe beim Gericht entscheiden.
Für die neue Periode ab 2024 werden nämlich erneut Freiwillige gesucht, wie die Stadt Köln mitteilte.
Wichtig, um schlussendlich ausgewählt zu werden: Menschenkenntnis, Objektivität, Verantwortungsbewusstsein und Lebenserfahrung. Grundsätzlich könne sich jeder bewerben, denn eine spezielle Ausbildung sei nicht erforderlich, heißt es.
"Voraussetzungen sind unter anderem die deutsche Staatsbürgerschaft, ausreichende körperliche und geistige Belastbarkeit und der Wohnort Köln", werden die neuen Stellen beschrieben.
Wer sich als Jugendschöffe bewirbt, sollte zudem erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein, da sie in Jugendgerichtsverhandlungen eingesetzt werden.
Auch Berufstätige können sich bewerben
Letztlich gilt das Schöffen-Dasein als Ehrenamt. Berufstätige haben also einen Anspruch, für die Dauer ihrer Einsätze vom Arbeitgeber freigestellt zu werden. Das kann bis zu zwölf Mal im Jahr vorkommen, schätzt die Stadt.
"Eine Sitzung kann aber Fortsetzungstermine haben, an denen die Schöffen ebenfalls teilnehmen müssen, weil das Gericht von Anfang bis Ende in unveränderter Besetzung tagen muss", heißt es weiter.
Ralf Koenig ist Jugendhauptschöffe und kennt die Relevanz seines Ehrenamts: "Bei jeder Sitzung im Gerichtssaal spüre ich die Wichtigkeit, den Rechtsstaat zu leben und zu fördern, denn er ist keine Selbstverständlichkeit. Die große Verantwortung als Jugendschöffe ist bei jedem neuen Verfahren eine neue Herausforderung. In meiner Persönlichkeitsentwicklung hat sie mich stets reifen lassen."
Auch für Kollegin Heike Gödderz hat die Tätigkeit eine große Bedeutung: "Persönlich ist es für mich herausfordernd und erdend zugleich."
Die Bewerbungsfrist für das Amt als Schöffe endet am 31. Januar 2023, für das Amt als Jugendschöffe am 30. April 2023.
Titelfoto: Friso Gentsch/dpa