Heiße Phase im Drach-Prozess: Reemtsma-Entführer soll für immer weggesperrt werden

Köln – Im Prozess gegen den früheren Reemtsma-Entführer Thomas Drach (63) in Köln hat die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer 15 Jahre Haft sowie Sicherungsverwahrung für den Angeklagten gefordert.

Die Staatsanwaltschaft hat am Mittwoch überraschend die Plädoyers gegen den früheren Reemtsma-Entführer Thomas Drach (63) verlesen.
Die Staatsanwaltschaft hat am Mittwoch überraschend die Plädoyers gegen den früheren Reemtsma-Entführer Thomas Drach (63) verlesen.  © Federico Gambarini/dpa

Der 63-Jährige sei wegen schweren Raubs und versuchten Mordes zu verurteilen, erklärte die Vertreterin der Anklagebehörde am heutigen Mittwoch.

Die Staatsanwaltschaft sah es als "zweifelsfrei erwiesen" an, dass Drach in den Jahren 2018 und 2019 vor Ikea-Märkten in Köln und Frankfurt am Main sowie am Flughafen Köln/Bonn drei Werttransporter überfallen und dabei Beute in Höhe von knapp 142.000 Euro gemacht habe.

Bei zwei der Taten habe er auf Geldboten geschossen. Das sei als versuchter Mord zu werten, sagte die Staatsanwältin.

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Neben der Freiheitsstrafe beantragte die Staatsanwaltschaft zudem die Verhängung von Sicherungsverwahrung für den Deutschen.

Nach verbüßter Haftstrafe käme Drach dann nicht wieder auf freien Fuß, sondern würde in den Maßregelvollzug überstellt. Dort würde er weiter hinter Gittern sitzen.

Prozess gegen Thomas Drach: Kriminalität war für ihn "einzige Strategie zu Geld zu kommen"

Vor dem Hintergrund zahlreicher Vorstrafen Drachs – unter anderem der Entführung des Erben der Hamburger Tabak-Dynastie, Jan Philipp Reemtsma, im Jahr 1996 – sagte die Staatsanwältin: "Kriminalität ist seit frühester Jugend seine einzige Strategie zu Geld zu kommen und ein Leben in Luxus zu führen."

Für einen Drach ebenfalls zur Last gelegten Raubüberfall auf einen Werttransport im hessischen Limburg konnte die Staatsanwaltschaft hingegen keinen Tatnachweis führen. Für diese Tat beantragte sie einen Freispruch.

Drach bestreitet, auch nur irgendetwas mit den Taten zu tun zu haben.

Titelfoto: Federico Gambarini/dpa

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