Von Jonas-Erik Schmidt
Köln - Das Kölner Verwaltungsgericht hat die Abrechnung des Förderprogramms "Coronahilfen Profisport" des Bundes für rechtswidrig empfunden.
Das teilte das Gericht am heutigen Freitag mit, das sich mich den Zahlungen befasst hatte. Zwei Profivereine hatten geklagt - und bekamen Recht.
Der Bund hatte das Förderprogramm "Coronahilfen Profisport" im Zuge der Corona-Krise aufgesetzt. Vereinen, Verbänden und Unternehmen, deren Mannschaften professionell oder semiprofessionell spielen, sollten damit Verluste aus fehlenden Ticketverkäufen abgemildert werden.
Zu den Fördervoraussetzungen gehörte es, dass der geförderte Verein im Wirtschaftsjahr keinen Gewinn erzielen durfte.
Strittig war nun, was zur Ermittlung eines möglichen Gewinns berücksichtigt werden durfte. Das Bundesverwaltungsgericht wertete nach Angaben des Gerichts bei einer nachträglichen Überprüfung auch sämtliche Coronahilfen aus anderen Quellen pauschal als Einnahmen.
Für die klagenden Profivereine wurde auf diese Weise ein Gewinn ermittelt - mit der Folge, dass bewilligte Hilfen vollständig oder teilweise zurückgezahlt werden sollten. Dagegen klagten die Vereine.
Das Verwaltungsgericht gab diesen Klagen statt. Es erklärte, eine pauschale Berücksichtigung von Corona-Beihilfen als Einnahmen im Rahmen einer Gewinnermittlung sei rechtswidrig.