Frau auf A3 von Lärmschutzwand erschlagen: War es Pfusch am Bau?
Köln - Gut drei Jahre nach dem Tod einer Autofahrerin durch das herabfallende Betonteil einer Lärmschutzwand auf der A3 bei Köln rückt ein Prozess in greifbare Nähe.
Das Kölner Landgericht habe die Anklage gegen die drei Beschuldigten in vollem Umfang zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet, sagte ein Sprecher der Deutschen Presse-Agentur. Der Prozess soll wahrscheinlich im Sommer beginnen, der genaue Termin stehe noch nicht fest.
Im November 2020 hatte sich eine sechs Tonnen schwere Betonplatte der Lärmschutzwand gelöst und eine 66-jährige Frau in ihrem Wagen erschlagen.
Die Staatsanwaltschaft hat einen Mitarbeiter der damaligen Baufirma wegen Totschlags durch Unterlassen und Baugefährdung angeklagt. Zwei Mitarbeitern des Landesbetriebs Straßenbau NRW wird fahrlässige Tötung vorgeworfen.
Laut Anklage soll Pfusch am Bau zu dem Unglück geführt haben. Die Befestigung der Lärmschutzwand soll weder der ursprünglich geplanten Konstruktion noch der bauaufsichtlichen Zulassung entsprochen haben.
Der Landesbetrieb Straßen NRW hatte kurz nach dem Unglück mitgeteilt, dass beim Einbau der Platte 2007 improvisiert worden sei, um einen Höhenunterschied auszugleichen. Ursache für den Absturz war laut Anklage letztlich Rost.
Wegen mangelnden Korrosionsschutzes war eine ohnehin unzulässige Halterung gerostet, bis sie nachgegeben hatte. Die Angeklagten sollen von den Baumängeln gewusst und nichts unternommen haben.
Titelfoto: Daniel Evers/Wuppervideo/dpa