Er hatte aus fahrendem Auto geschossen: Ex-"Bandidos"-Rocker muss jahrelang hinter Gitter

Köln - Wegen versuchten Mordes hat das Kölner Landgericht einen ehemaligen Rocker (33) der Gruppierung "Bandidos" am Dienstag zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt.

Der Angeklagte (33) soll zum Tatzeitpunkt Mitglied der berüchtigten Rockerbande "Bandidos" gewesen sein. (Symbolbild)
Der Angeklagte (33) soll zum Tatzeitpunkt Mitglied der berüchtigten Rockerbande "Bandidos" gewesen sein. (Symbolbild)  © Marius Becker/dpa

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Mann mit weiteren Mittätern im Dezember 2018 auf einem Zubringer der Kölner Zoobrücke auf ein anderes Fahrzeug geschossen und einen damals 21 Jahre alten Fahrer lebensgefährlich verletzt hatte.

Laut Urteilsbegründung soll der Angeklagte damals mit weiteren "Bandidos"-Rockern im Vorbeifahren aus einem gemieteten Wagen mehrfach auf das Auto gefeuert haben.

Dieses Auto wurde üblicherweise von einem Mitglied der rivalisierenden "Hells Angels" genutzt. Am Tatabend jedoch soll es an einen unbeteiligten jungen Mann ausgeliehen gewesen sein. Er wurde von einem Schuss lebensgefährlich verletzt und überlebte nur dank einer Notoperation. Sein Beifahrer blieb unverletzt und kam mit dem Schrecken davon.

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Bei der Tat, so die Vorsitzende Richterin, habe es sich um eine "geplante Vergeltungsaktion" gehandelt.

Milderes Strafmaß, weil Angeklagter umfassende Aufklärungsarbeit geleistet hat

Vor dem Kölner Landgericht wurde der 33-Jährige am Dienstag schuldig gesprochen und zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt.
Vor dem Kölner Landgericht wurde der 33-Jährige am Dienstag schuldig gesprochen und zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt.  © Federico Gambarini/dpa

Nur wenige Tage zuvor hatten demnach Rocker der "Hells Angels" auf ein von "Bandidos" frequentiertes Café in Köln geschossen. Mehrere Personen seien dabei verletzt worden.

Dass für den versuchten Mord keine lebenslange Haftstrafe ausgesprochen wurde, begründete das Gericht zum einen damit, dass die Tat im Stadium eines Versuchs stecken geblieben sei.

Zum anderen habe der Angeklagte umfassende Aufklärungshilfe geleistet. So habe der 33-Jährige zwei seiner Mittäter benannt und gegen sie ausgesagt.

Titelfoto: Marius Becker/dpa

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