Bizarrer Prozess: Enttäuschtes Paar fordert Schmerzensgeld - wegen Hochzeitsfotos!

Köln - Ein kurioser Prozess in Köln geht zu Ende - und die Hoffnung eines Ehepaares auf Schmerzensgeld damit zu Grunde. Geklagt hatten die Eheleute wegen ihrer Hochzeitsbilder, die für große Unzufriedenheit gesorgt hatten.

Weil die Eheleute mit den Motiven, die der beauftragte Fotograf geschossen hatte, nicht zufrieden waren, verklagte das Paar den Mann auf Schmerzensgeld! (Symbolbild)
Weil die Eheleute mit den Motiven, die der beauftragte Fotograf geschossen hatte, nicht zufrieden waren, verklagte das Paar den Mann auf Schmerzensgeld! (Symbolbild)  © 123RF/erstudiostok

Seit Dienstag steht jedoch fest: Die bloße Enttäuschung über die Leistung eines Hochzeitsfotografen löst keinen Anspruch auf Schmerzensgeld aus! Das führte das Landgericht in Köln in einem Beschluss aus und bestätigte damit eine Entscheidung der Vorinstanz, wie das Gericht nun mitteilte.

Der Hochzeitsfotograf hatte dem frisch vermählten Paar einen USB-Stick mit 170 Fotos der Hochzeit überreicht, die beiden waren mit den Bildern jedoch ziemlich unzufrieden.

Ereignisse wie das Steigenlassen von Luftballons und Gruppenfotos hätten bei den Motiven gänzlich gefehlt, wie das Ehepaar monierte.

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Die Brautleute zogen schließlich vor das Amtsgericht und forderten mindestens 2000 Euro Schmerzensgeld: Denn das Bildangebot habe Enttäuschung und Trauer bei ihnen ausgelöst.

Die Hochzeit werde für immer negativ behaftet und vom Streit mit dem Fotografen "ein Leben lang überschattet" sein, hieß es.

Kölner Gericht stellt klar: Bloße Enttäuschung reicht nicht für Klage

Das Landgericht bestätigte die Entscheidung des Kölner Amtsgerichts und wies die Klage der Eheleute ab.
Das Landgericht bestätigte die Entscheidung des Kölner Amtsgerichts und wies die Klage der Eheleute ab.  © Federico Gambarini/dpa

Bloße Enttäuschung - auch über Wochen - reiche allerdings nicht aus, befand das Gericht!

Für einen Schmerzensgeldanspruch müsse der Tatbestand einer Körperverletzung erfüllt sein und dafür müsse die psychische Beeinträchtigung einen Krankheitswert erreichen, erläuterte eine Gerichtssprecherin.

Nach dem Beschluss des Landgerichts zog das Paar seine Berufung zurück. Das Urteil des Amtsgerichts ist damit rechtskräftig.

Titelfoto: 123RF/erstudiostok

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