Rechtsstreit beigelegt: Ehepaar muss keine Strafe mehr zahlen, um Haus zu verlassen

Köln - Es war der wohl bizarrste Nachbarschaftsstreit Deutschlands, nun ist er wohl beigelegt: Ein Kölner Ehepaar hatte jahrelang Ärger mit der Besitzerin der Straße, die zu ihrem Haus führt. Um es zu verlassen oder zu betreten, hätten sie im Zweifel Tausende Euro Geldstrafe zahlen oder sogar ins Gefängnis gehen müssen.

Um diesen Weg im Kölner Stadtteil Junkersdorf ging es bei dem absurden Rechtsstreit.
Um diesen Weg im Kölner Stadtteil Junkersdorf ging es bei dem absurden Rechtsstreit.  © Patrick Richter/TAG24

Gerettet hat die verfahrene Situation nun die Stadt Köln, die die eigentlich im Privatbesitz befindliche Stichstraße im Kölner Stadtteil Junkersdorf nun doch noch nachträglich umgewidmet hat. Das berichtet der Kölner Stadt-Anzeiger. Auch andere Medien wie der Spiegel hatten über die Wegerechtsposse berichtet.

Was war passiert? Das Ehepaar Perwin Sakar und Latif Bekiri kann nur über eben diese Straße zu ihrem Grundstück und damit in ihr Haus gelangen. Der kleine Weg war jedoch, anders als die meisten Straßen, die keinem konkreten Grundstück zugeordnet sind, nicht in öffentlicher Hand, sondern in Privatbesitz.

Die Besitzerin des Weges hatte dann vom Ehepaar Nutzungsgebühren verlangt, und zwar unverschämt hohe: 18.300 Euro sollte das Ehepaar pro Jahr zahlen. Der Fall ging vor Gericht, es kam jedoch zu keiner Einigung.

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Erst als das Paar ihren Rechtsbeistand wechselte und der die Umwidmung bei der Stadt unter Androhung einer Schadensersatzklage beantragte, kam Bewegung in die Sache. Schließlich wurde die Straße doch noch öffentlich, eigentlich hätte das schon im Jahr 1973 passieren müssen.

Ein Versäumnis, das die bisherige Eigentümerin des Weges jedoch nicht davon abhielt, aus ihrem zweifelhaften Besitz Kapital schlagen zu wollen. Zwischenzeitlich stand sogar eine Haftstrafe für das Ehepaar im Raum, sollte es den Weg widerrechtlich betreten!

Straße jetzt öffentlich: Ehemalige Eigentümerin kann noch Rechtsmittel einlegen

Gegen die Umwidmung kann die ehemalige Eigentümerin allerdings noch bis zum 6. September Rechtsmittel einlegen. Ob sie das tut, ist unklar.

Das Ehepaar Bekiri fragt sich unterdessen, ob der vier Jahre lange, zermürbende Rechtsstreit es ihnen überhaupt möglich macht, trotz des jetzigen Durchbruchs weiterhin sorgenfrei in der für sie zuletzt so feindseligen Nachbarschaft leben zu können.

Titelfoto: Patrick Richter/TAG24

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