Baby zu Tode geschüttelt: Hammer-Urteil gegen 35-jährigen Vater

Köln - Im Prozess um ein zu Tode geschütteltes Baby aus Gummersbach hat das Kölner Landgericht den 35 Jahre alten Vater am Mittwoch schuldig gesprochen. Es verurteilte ihn wegen Beihilfe zur Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen sowie Beihilfe zur Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassen zu drei Jahren Haft.

Das Kölner Landgericht hat einen Vater wegen Beihilfe zur Körperverletzung mit Todesfolge zu drei Jahren Haft verurteilt. (Symbolbild)
Das Kölner Landgericht hat einen Vater wegen Beihilfe zur Körperverletzung mit Todesfolge zu drei Jahren Haft verurteilt. (Symbolbild)  © Federico Gambarini/dpa

"Es steht aufgrund der Hauptverhandlung fest, dass der 14 Wochen alte Junge aufgrund schwerer Misshandlungen verstorben ist", sagte die Vorsitzende in ihrer Urteilsbegründung. Das Kind war Mai 2022 an einem Schädelhirnbruch infolge eines Schütteltraumas gestorben.

Der Säugling sei rund eine Minute lang "heftig geschüttelt" worden, wobei der Kopf des Kindes auf Brust und Rücken geschlagen sei. "Dabei wird das Kind auch einmal mit dem Kopf gegen einen harten Gegenstand geschlagen, beispielsweise eine Wand", führte die Richterin aus. Als Täter kämen nur die Eltern infrage.

Das Gericht stellte weiter fest, dass der Säugling unterernährt gewesen und über Wochen misshandelt worden sei. Medizinische Hilfe hätten die Eltern ihrem Sohn nicht zukommen lassen. Am Tattag sei der Säugling aufgrund des Schüttelns bewusstlos geworden. Die Mutter habe sich an Nachbarn gewandt, die sofort den Rettungsdienst verständigt hätten.

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Zwar habe der Säugling noch einmal reanimiert werden können. Aufgrund der schweren Hirnverletzungen starb der Junge aber wenige Tage später in der Uni-Klinik Köln. "Da ist keiner der beiden Elternteile dabei. Da war kein Interesse", stellte die Richterin fest.

Angeklagte Mutter ist untergetaucht

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft und der Verteidiger des Angeklagten hatten jeweils auf Freispruch plädiert. Beide hatten ausgeführt, dem Angeklagten könne keine konkrete Tathandlung nachgewiesen werden.

Das sah auch das Gericht so, erklärte aber weiter, dass dem Angeklagten die dem Sohn zugefügten Misshandlungen nicht entgangen sein könnten, weshalb er sich der beiden Beihilfe-Tatbestände schuldig gemacht habe.

Die in dem Prozess zunächst ebenfalls angeklagte Mutter ist bis heute untergetaucht. Nach ihr wird per Haftbefehl gefahndet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Verteidiger des 35-Jährigen kündigte auf Nachfrage Revision an.

Titelfoto: Federico Gambarini/dpa

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