Autofahrerin (†66) von Betonplatte erschlagen: Anklage gegen drei Beschuldigte erhoben

Köln - Im Fall einer Autofahrerin (†66), die auf der A3 bei Köln von einer Lärmschutzwand erschlagen wurde, ist Anklage gegen drei Beschuldigte erhoben worden. Das teilte ein Sprecher des Kölner Landgerichts am Freitag mit.

Ursache für den tödlichen Unfall an der A3 bei Köln soll Pfusch am Bau gewesen sein.
Ursache für den tödlichen Unfall an der A3 bei Köln soll Pfusch am Bau gewesen sein.  © Daniel Evers/Wuppervideo/dpa

Einem Mitarbeiter der damaligen Baufirma werde Totschlag durch Unterlassen und Baugefährdung vorgeworfen. Zwei Mitarbeitern des Landesbetriebs Straßenbau NRW wird zudem fahrlässige Tötung vorgeworfen. Die "Kölnische Rundschau" hatte zuvor berichtet.

Im November 2020 hatte sich eine sechs Tonnen schwere Betonplatte der Lärmschutzwand an der A3 gelöst und die 66-jährige Autofahrerin in ihrem Wagen erschlagen.

Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst gegen 17 Verdächtige ermittelt, aber gegen 13 das Verfahren mangels ausreichenden Tatverdachts eingestellt. Ein weiterer Verdächtiger ist zwischenzeitlich gestorben.

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Die Ursache soll Pfusch am Bau gewesen sein. Die Befestigung der Lärmschutzwand soll weder der ursprünglich geplanten Konstruktion, noch der bauaufsichtlichen Zulassung entsprochen haben.

Ermittler hatten in der Sache eine Baufirma in Ibbenbüren und den landeseigenen Betrieb Straßenbau NRW in Gelsenkirchen durchsucht.

Schallschutzwände wurden nach Unfall neu gesichert

Die Betonplatte war bereits bei der Montage im Jahr 2007 nicht richtig verankert worden.
Die Betonplatte war bereits bei der Montage im Jahr 2007 nicht richtig verankert worden.  © Straßen.NRW/DPA

Der Landesbetrieb Straßen NRW hatte kurz nach dem Unglück mitgeteilt, dass beim Einbau der Platte 2007 improvisiert worden sei, um einen Höhenunterschied auszugleichen. Bei der regelwidrigen Konstruktion habe eine angeschweißte Schraube die Zugkräfte des tonnenschweren Teils aus Stahlbeton auf Dauer nicht getragen.

Ursache für den Absturz war laut Anklage letztlich Rost. Wegen mangelndem Korrosionsschutz war die ohnehin unzulässige Halterung gerostet, bis sie nachgegeben hatte.

In den Monaten nach dem Unfall waren die Schallschutzwände an der Autobahn jeweils mit zwei Stahlhaken versehen und dadurch neu gesichert worden.

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Dem Bereichsleiter der Baufirma drohen nun zwischen 5 und 15 Jahre Haft. Er soll spätestens seit September 2008 von den Mängeln und der Gefahr gewusst haben - aufgrund eines statischen Gutachtens.

Weil er dennoch nichts unternommen hat, um die Mängel zu beseitigen, sei das Herabfallen der Betonplatten zwangsläufig gewesen. Damit habe er den Tod der Autofahrerin billigend in Kauf genommen.

Projektverantwortlichen drohen Geldstrafen oder Haftstrafen

Den zwei Projektverantwortlichen von Straßenbau NRW drohen demnach Geldstrafen oder Haftstrafen bis zu fünf Jahre. Ihnen wird vorgeworfen, von der Planabweichung bei der Halterung gewusst zu haben.

Dennoch hätten sie in den Folgejahren weder deren Sicherheit kontrolliert, noch eine statische Begutachtung eingefordert.

Erstmeldung vom 24. März: 12.17 Uhr; zuletzt aktualisiert: 13.18 Uhr

Titelfoto: Daniel Evers/Wuppervideo/dpa

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