Angeklagter Drach lacht über Kriegswaffe, die Mann beide Beine durchschoss!
Köln - Seinen Prozess vor dem Kölner Landgericht verfolgt Reemtsma-Entführer Thomas Drach (61) in der Regel konzentriert und schweigend.
Am Dienstag brachte der 61-Jährige aber plötzlich seinen Verteidiger Andreas Kerkhof und weitere Prozessbeteiligte zum Lachen.
Zum Ende des 15. Verhandlungstages erstattete ein waffentechnischer Sachverständiger vom Landeskriminalamt NRW ein Gutachten über ein Sturmgewehr, Typ AK-47, mit dem Drach bei einem Überfall auf einen Geldboten am Flughafen Köln/Bonn im März 2019 geschossen haben soll.
Kerkhof wollte wissen, ob sich der Schuss auch aus Versehen - durch leichtes Berühren des Abzugs - gelöst haben könne.
Der Gutachter verneinte und verwies auf einen hohen Abzugswiderstand bei Kriegswaffen, von etwa "fünf bis sieben Kilogramm", damit das im Kampfgeschehen eben nicht passiere.
Drach flüsterte dann mit seinem Verteidiger, woraufhin Kerkhof lauthals lachte.
Sein Mandant habe angemerkt: "Sieben Kilo, das wären ja sieben Milchtüten an einem Finger. Da wäre jeder Soldat nach wenigen Schüssen zu erschöpft, um weiter zu kämpfen."
Kugel durchschlug beide Oberschenkel des Geldboten
Zuvor hatte ein Rechtsmediziner ein Gutachten zur Schussverletzung des Geldboten erstattet.
Die Kugel habe beide Oberschenkel durchschlagen und dabei den Knochen des rechten zertrümmert.
Hauptgefäße seien jedoch nicht geschädigt worden.
Die Verletzungen ordnete der Gutachter als "potenziell lebensgefährlich" ein.
Eine "unmittelbare Lebensgefahr" habe aber nicht bestanden. Dass beide Beine durchschlagen worden seien, sei "zwanglos mit einem einzelnen Schuss in Einklang zu bringen", so der Rechtsmediziner.
Drach werden in dem Prozess vier Raubüberfälle auf Geldtransporter in Köln, Frankfurt am Main sowie im hessischen Limburg zur Last gelegt.
Neben besonders schweren Raubs ist er wegen Schüssen auf Geldboten auch wegen versuchten Mordes angeklagt.
Mit auf der Anklagebank sitzt ein mutmaßlicher Komplize aus den Niederlanden.
1996 hatte Drach den Erben eines Tabakkonzerns entführt und erst gegen Lösegeld wieder frei gelassen. Drach war hierfür zu vierzehneinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
Titelfoto: Oliver Berg/dpa