Absichtlich in Menschenmenge gerast: Taxifahrer in Köln verurteilt

Von Bernhard Krebs

Köln - Ein Taxi rast in Essen und Köln auf Menschen zu - mehrere Frauen werden schwer verletzt. Nun hat das Kölner Landgericht den Taxifahrer (44) unter anderem wegen mehrfachen versuchten Mordes verurteilt.

Der Taxifahrer war die Mühlengasse in der Kölner Altstadt laut Zeugen in hohem Tempo entlang gebrettert.  © Horst Konopke

Der wegen einer paranoiden Schizophrenie schuldunfähige Mann kommt dauerhaft in die Psychiatrie.

Nach Feststellung des Gerichts war der Deutsch-Jordanier am 5. August 2024 zunächst in Essen mit seinem Taxi auf eine Gruppe Passanten zugefahren und hatte plötzlich "mit quietschenden Reifen" jäh beschleunigt. Die Menschen hätten zwischen parkende Fahrzeuge in Deckung springen können.

Anschließend setzte der 44-Jährige seine Fahrt durch die Ruhrmetropole fort und fuhr auf einem Zebrastreifen eine Frau an. Die 51-Jährige wurde durch die Luft geschleudert und schwer verletzt.

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Dann fuhr der Angeschuldigte nach Köln. In der Altstadt steuerte er erneut auf Menschen zu, mehrere Frauen wurden teils schwer verletzt.

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Mutiger Kellner aus Köln kann 44-Jährigen stoppen

Vor dem Kölner Landgericht wurde der 44-Jährige nun verurteilt. (Symbolbild)  © Federico Gambarini/dpa

Der Kellner eines Brauhauses versuchte dem Taxi den Weg abzuschneiden, indem er sich mit ausgebreiteten Armen auf die Straße stellte. Doch der 44-Jährige raste auf den Mann zu. Dieser sprang zur Seite, wurde aber vom Außenspiegel gestreift und leicht verletzt.

Dennoch setzte der Kellner dem daraufhin zu Fuß flüchtenden Beschuldigten nach, überwältigte ihn und hielt ihn bis zum Eintreffen der Polizei fest.

Der Angeschuldigte hatte die Taten im Prozess eingeräumt und gesagt, dass ihm Stimmen in seinem Kopf befohlen hätten, Menschen anzufahren. Er habe aber niemanden töten wollen.

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Laut Plädoyer der Staatsanwaltschaft war der 44-Jährige bereits 2019 durch die Fußgängerzone in Velbert gerast und auf Personen zugefahren. Das Amtsgericht Velbert habe ihn dann 2022 zwar wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zu einer Geldstrafe verurteilt, ihm aber nicht den Führerschein entzogen.

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