34-Jähriger arbeitete trotz Berufsverbot als Betreuer: Jetzt wird ihm der Prozess gemacht

Köln - Ein 34 Jahre alter Mann soll über Jahre als Kinderbetreuer gearbeitet haben, obwohl ihm das gerichtlich untersagt war.

Der 34-Jährige muss sich für seine Taten vor Gericht verantworten.
Der 34-Jährige muss sich für seine Taten vor Gericht verantworten.  © Thomas Banneyer/dpa

Seit dem heutigen Mittwoch steht der Mann nun wegen eines vielfachen Verstoßes gegen das Berufsverbot und der Planung eines besonders schweren sexuellen Missbrauchs einer damals Achtjährigen vor dem Kölner Landgericht.

Zudem wird ihm der Besitz von 372 kinderpornografischen Bildern sowie eines Videos vorgeworfen. Der Angeklagte äußerte sich zunächst nicht zu den Vorwürfen.

Laut Anklageschrift der Kölner Staatsanwaltschaft soll der Mann zwischen Januar 2020 und März 2021 über eine Online-Plattform Kontakt zu 84 Eltern aufgenommen haben, um deren Kinder gegen Entgelt zu betreuen.

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Dies sei dem Mann jedoch wegen einer Entscheidung des Landgerichts München 1 von Oktober 2019 "für immer verboten worden", sagte die Staatsanwältin. In zwei Fällen soll es dem Angeklagten dann gelungen sein, bei der Betreuung von Kindern pornografische Bildaufnahmen anzufertigen.

34-Jähriger soll sich zum Kindesmissbrauch verabredet haben

Der 34-Jährige soll sich in einem Chat zum gemeinsamen Missbrauch einer Achtjährigen verabredet haben. (Symbolbild)
Der 34-Jährige soll sich in einem Chat zum gemeinsamen Missbrauch einer Achtjährigen verabredet haben. (Symbolbild)  © Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Ferner legt die Anklage dem Deutschen zur Last, sich in einem Chat zum sexuellen Kindesmissbrauch einer Achtjährigen verabredet zu haben.

Hierzu habe der Angeklagte Kontakt zu einem Mann aus Gelsenkirchen aufgenommen und im Chat "nachhaltig und drängend sexuelles Interesse" an dessen Schwester geäußert. Zur Verwirklichung des Plans sei es dann aber nicht mehr gekommen: Im November 2022 wurde der Mann festgenommen.

Für den Prozess sind weitere acht Verhandlungstage terminiert.

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Ein Urteil ist für den 20. September vorgesehen.

Titelfoto: Thomas Banneyer/dpa

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