Zwei Mord-Anschläge auf Geschäftspartner: 56-Jähriger in Kassel verurteilt

Kassel - Weil er zweimal seinen Geschäftspartner töten lassen wollte, ist ein 56-Jähriger zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Ein 56 Jahre alter Mann wurde am heutigen Dienstag vom Landgericht Kassel zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt - unter anderem wegen zweifachen versuchten Mordes. (Symbolbild)
Ein 56 Jahre alter Mann wurde am heutigen Dienstag vom Landgericht Kassel zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt - unter anderem wegen zweifachen versuchten Mordes. (Symbolbild)  © Paul Zinken/dpa

Das Landgericht Kassel sprach den Mann am Dienstag wegen zweifachen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung sowie gewerbsmäßiger Untreue in 239 Fällen schuldig. Neben der Haftstrafe ordnete es die Einziehung eines veruntreuten Geldbetrages an.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann, der als angestellter Geschäftsführer in dem Unternehmen des Opfers im nordhessischen Vellmar (Landkreis Kassel) tätig war, über einen Zeitraum von fast drei Jahren in 239 Fällen insgesamt rund 205.000 Euro veruntreut hat.

Um die Entdeckung dieser Taten zu verhindern, habe der Angeklagte über Mittelsmänner den Mord an seinem Arbeitgeber und Geschäftspartner beauftragt.

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Nachdem ein erster Versuch gescheitert war, erteilte der 56-Jährige nach Auffassung des Gerichts ein zweites Mal den Auftrag. Bei dem folgenden Überfall wurde das Opfer schwer verletzt.

Lebenslange Haftstrafe auch für 24-jährigen Auftrags-Killer

Den diesen Auftrag ausführenden 24-Jährigen verurteilte das Gericht wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung ebenfalls zu einer lebenslangen Haftstrafe.

Die besondere Schwere der Schuld stellten die Richter - anders als von der Staatsanwaltschaft gefordert - in beiden Fällen nicht fest, da das Opfer glücklicherweise überlebt habe.

Gegen vier weitere Männer, die an der Planung der Taten mitgewirkt beziehungsweise sie verübt haben, verhängte das Landgericht eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten sowie Haftstrafen von vier, sechs und 13 Jahren.

Titelfoto: Paul Zinken/dpa

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