Widerwärtige Vorwürfe: Fuldaer Pfarrer muss wegen Kindesmissbrauchs vor Gericht!

Fulda - Ein ehemaliger Pfarrer aus dem Bistum Fulda muss sich wegen des Verdachts des Kindesmissbrauchs ohne Körperkontakt vor Gericht verantworten.

Die Anklage gegen einen ehemaliger Pfarrer des hier abgebildeten Bistums Fulda wegen des Verdachts des mehrfachen sexuellen Missbrauchs von Kindern wurde am Dienstag zugelassen.
Die Anklage gegen einen ehemaliger Pfarrer des hier abgebildeten Bistums Fulda wegen des Verdachts des mehrfachen sexuellen Missbrauchs von Kindern wurde am Dienstag zugelassen.  © Sebastian Gollnow/dpa

Das Landgericht Fulda hat die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main gegen den 42-Jährigen wegen des Verdachts des mehrfachen sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt und anderer Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet, wie das Gericht mitteilte.

Dem Angeklagten wird demnach vorgeworfen, von September 2021 bis Juli 2022 im osthessischen Kalbach 71 Taten im Zusammenhang mit Besitz, Herstellung und Zugänglichmachung kinder- und jugendpornographischer Inhalte begangen zu haben.

In neun Fällen werde dabei tateinheitlich sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt angenommen.

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Die Generalstaatsanwaltschaft wirft dem 42-Jährigen vor, gezielt Kinder und Jugendliche kontaktiert und diesen kinderpornografische Videos vorgespielt zu haben.

Zudem soll er von den Kindern und Jugendlichen gefordert haben, sich vor der Webcam auszuziehen und sexuelle Handlungen an sich selbst vorzunehmen. Von den Webcam-Übertragungen soll der Beschuldigte heimlich Aufnahmen gemacht und diese auf seinem Computer gespeichert haben.

Termin für Prozessbeginn steht fest

Laut Mitteilung soll der Prozess am 24. September beginnen. Das Landgericht setzte demnach überdies neun weitere Verhandlungstage fest, die Hauptverhandlung soll nach derzeitigem Stand bis einschließlich 29. Oktober stattfinden.

Da die möglichen Geschädigten in dem angeklagten Tatzeitraum noch Kinder waren und teilweise noch sind, komme es in Betracht, zu deren Schutz die Öffentlichkeit über große Teile der Hauptverhandlung auszuschließen, hieß es.

Titelfoto: Sebastian Gollnow/dpa

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