Trug Bürgermeister Mitschuld am Tod der ertrunkenen Geschwister (†5, †8, †9)? Gericht hat Urteil gefällt
Neunkirchen/Marburg - Im Berufungsprozess um drei in einem Dorfteich in Neukirchen (Schwalm-Eder-Kreis) ertrunkene Kinder hat das Landgericht Marburg den ehemaligen Bürgermeister der Stadt wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu einer Geldstrafe verurteilt.
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der damalige Rathauschef Klemens Olbrich (65, CDU) die Verkehrssicherungspflicht für den Teich verletzt hatte.
Die Kammer verhängte eine Geldstrafe von insgesamt 14.400 Euro.
Mit dem Urteil verwarfen die Richter die Berufung des 65-Jährigen. Er war 2020 in erster Instanz vom Amtsgericht Schwalmstadt wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu einer Geldstrafe von 12 000 Euro auf Bewährung verurteilt worden. Auch die Staatsanwaltschaft hatte Rechtsmittel eingelegt.
Nach Ansicht des Landgerichtes hätte Olbrich den bis zu knapp zwei Meter tiefen Teich absichern müssen, in dem im Juni 2016 drei Geschwister im Alter von fünf, acht und neun Jahren ertranken.
Die Anklage ging davon, dass mindestens ein Kind beim Spielen ins Wasser gefallen war und die anderen beim Versuch, Hilfe zu leisten, ebenfalls verunglückten.
Wegen der gepflasterten und rutschigen Uferböschung hätten sie sich nicht retten können, befand das Gericht. Gegen das Urteil ist Revision möglich.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung sowie eine Geldauflage gefordert. Die beiden Nebenkläger - Vater und Mutter der ertrunkenen Kinder - schlossen sich der Forderung an.
Titelfoto: Nadine Weigel/dpa