Schlafende Jungen missbraucht und gefilmt: Ex-Schulleiter seit heute vor Gericht

Fulda - Er soll sich an schlafenden Kindern vergangen und dies mit dem Handy gefilmt haben - jetzt muss sich ein ehemaliger Grundschuldirektor aus Osthessen vor dem Landgericht Fulda verantworten. Einen Teil der Taten, die ihm zur Last gelegt wurden, gibt er zu.

Der Angeklagte (r.) sitzt vor dem Prozessbeginn gegen den ehemaligen Schulleiter vor dem Landgericht neben seinem Verteidiger Jochen Kreissl.
Der Angeklagte (r.) sitzt vor dem Prozessbeginn gegen den ehemaligen Schulleiter vor dem Landgericht neben seinem Verteidiger Jochen Kreissl.  © Sebastian Gollnow/dpa

Laut Anklage soll der 47-Jährige bei mehreren Freizeiten sowie einer Klassenfahrt nachts die sexuellen Übergriffe auf schlafende Kinder und Jugendliche begangen haben.

Insgesamt legt die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt dem Mann 64-fachen Missbrauch von Kindern zur Last sowie 35 Fälle, in denen er sich an Jugendlichen vergangen haben soll. Nach Angaben Krugs geht es um bis zu 20 mögliche Opfer, die alle männlich und zur Tatzeit noch minderjährig gewesen seien.

Der Mann soll zudem Fotos und Videos der Taten, die sich über einen Zeitraum von 1998 bis 2021 erstreckt haben sollen, besessen und verbreitet haben. Welche der Vorwürfe er konkret einräumte, wurde nicht bekannt.

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Zum Schutz der zur Tatzeit noch minderjährigen Opfer ist die Öffentlichkeit weitgehend von dem Prozess ausgeschlossen.

So wurde die Anklageschrift am Mittwoch nur zu einem kleineren Teil und anonymisiert verlesen, danach ging die Verhandlung hinter verschlossenen Türen weiter.

Die jüngsten Missbrauchs-Opfer waren zwischen 7 und 9 Jahren alt.

Der Angeklagte bekommt vor dem Prozess die Handschellen abgenommen. Insgesamt werden dem 47-Jährigen 114 Taten zur Last gelegt - einen Teil gab er zu.
Der Angeklagte bekommt vor dem Prozess die Handschellen abgenommen. Insgesamt werden dem 47-Jährigen 114 Taten zur Last gelegt - einen Teil gab er zu.  © Sebastian Gollnow/dpa

Die Einlassung des Mannes solle an diesem Donnerstag (9. Februar) fortgesetzt werden. Dann sollen auch Videodateien in Augenschein genommen werden, darunter auch solche, mit denen der Angeklagte Missbrauchshandlungen dokumentiert haben soll.

Laut Generalstaatsanwaltschaft soll der pensionierte Ex-Lehrer die Freizeiten teils selbst organisiert haben. Wiederholt soll er nachts in die Zimmer der schlafenden Jungen gegangen, ihre Bettdecken und Unterwäsche beiseite geschoben, ihre Genitalien berührt und daran manipuliert haben.

In mehreren Fällen soll er auch Oralverkehr an ihnen ausgeübt haben. Die Taten habe er mit seinem Handy gefilmt.

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Die jüngsten Opfer sollen etwa zwischen 7 und 9 Jahre alt gewesen sein.

Auch beim Schwimmunterricht soll er in den Umkleideräumen nackte Kinder gefilmt und dabei auf ihre Genitalien fokussiert haben. Zudem wird ihm vorgeworfen, kinderpornografische Bilder und Videos auf Datenträgern besessen zu haben.

Ein Hinweis aus den USA brachte die Ermittlungen ins Rollen

Der Angeklagte war nach einem Hinweis in den Verdacht geraten, kinderpornografisches Material zu besitzen.
Der Angeklagte war nach einem Hinweis in den Verdacht geraten, kinderpornografisches Material zu besitzen.  © 123rf/dimitrimaruta

Die Verteidigerin des Mannes hatte vor Prozessbeginn bereits angekündigt, dass ihr Mandant von den insgesamt 114 angeklagten Taten 32 voraussichtlich bestreiten und die übrigen einräumen werde.

Die Ermittlungen gegen den Mann waren nach einem Hinweis aus den USA ins Rollen gekommen. Dadurch sei der Angeklagte in Verdacht geraten, kinderpornografisches Material zu besitzen, wie der Sprecher der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT), Sebastian Zwiebel, sagte.

Bei der Auswertung von Daten nach einer Durchsuchung der Wohnung des Mannes habe sich dann im Rahmen einer digitalforensischen Untersuchung der Hinweis "auf tatsächlichen sexuellen Missbrauch" ergeben.

Nach Angaben eines Gerichtssprechers sieht das Gesetz für den Fall einer Verurteilung des Mannes eine Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren vor - "und auch hätte die Kammer für den Fall der Verurteilung zu prüfen, ob gegen den Angeklagten die Sicherungsverwahrung anzuordnen ist".

Für den Prozess sind bisher fast 40 Verhandlungstage bis Ende Mai angesetzt.

Titelfoto: Sebastian Gollnow/dpa

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