Prozessbeginn um getötete Marie Sophie (†14): Überführen zwei Handyvideos den Angeklagten (21)?

Kassel/Bad Emstal - Er soll eine 14-Jährige erwürgt haben, um sich sexuell zu befriedigen. In Kassel beginnt gegen einen 21 Jahre alten Bekannten des Mädchens der Prozess wegen Mordes und Störung der Totenruhe.

Am Dienstag startet in Kassel der Prozess gegen einen 21-jährigen Mann, der die damals 14 Jahre alte Marie Sophie umgebracht haben soll.
Am Dienstag startet in Kassel der Prozess gegen einen 21-jährigen Mann, der die damals 14 Jahre alte Marie Sophie umgebracht haben soll.  © Swen Pförtner/dpa

Knapp acht Monate nach dem gewaltsamen Tod einer 14-Jährigen im nordhessischen Bad Emstal startet am Dienstag (9 Uhr) vor dem Landgericht Kassel der Prozess gegen den 21 Jahre alten Tatverdächtigen.

Er muss sich wegen Mordes und Störung der Totenruhe verantworten. Die Staatsanwaltschaft Kassel wirft ihm vor, die Schülerin erwürgt zu haben, um sich sexuell zu befriedigen.

Denn im Anschluss soll er den Leichnam in sexuell motivierter Weise berührt und dies teilweise mit dem eigenen Mobiltelefon gefilmt haben.

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Die Leiche der 14-Jährigen war am 28. September vergangenen Jahres am Rande eines Feldwegs in Bad Emstal nahe Kassel entdeckt worden.

Die Jugendliche war seit dem Vorabend vermisst worden. Der Tatverdächtige wurde bereits einen Tag nach dem Fund des Mädchens wegen des dringenden Verdachts des Mordes festgenommen. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung war unter anderem das Mobiltelefon des Opfers gefunden worden.

Grausame Videoaufnahmen könnten dem 21-jährigen Angeklagten zum Verhängnis werden

Die Polizei entdeckte den Leichnam der 14-Jährigen am 28. September 2023 in einem Waldgebiet bei Bad Emstal-Sand (Landkreis Kassel).
Die Polizei entdeckte den Leichnam der 14-Jährigen am 28. September 2023 in einem Waldgebiet bei Bad Emstal-Sand (Landkreis Kassel).  © Swen Pförtner/dpa

Laut Staatsanwaltschaft bestärkten die weiteren Ermittlungsergebnisse den Tatverdacht gegen den deutschen Staatsangehörigen. "Besonders belastend dürfte sein, dass die Auswertung der vom Angeklagten genutzten Mobiltelefone zwei überaus beweisrelevante Videodateien ergeben hat", teilte ein Sprecher im Vorfeld des Prozessauftakts mit.

Auf den im gelöschten Bereich vorgefundenen Videoaufnahmen ist demnach der Leichnam der Getöteten zu sehen und dass dieser von einer Hand des gerade Filmenden berührt wird.

Weil der Angeklagte zur Tatzeit 20 Jahre alt und somit Heranwachsender war, ist die 1. Große Jugendkammer des Landgerichts Kassel für den Fall zuständig.

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Zunächst hat das Gericht zwei weitere Verhandlungstermine am 27. und 29. Mai anberaumt. Für Dienstag sind elf Zeugen, zwei Nebenkläger und ein Sachverständiger geladen.

Titelfoto: Swen Pförtner/dpa

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