Mordurteil Fall Jutta (†15): Entkommt der Täter doch noch seiner Strafe?

Darmstadt - Mehrere Jahrzehnte blieb der Mord an der 15-jährigen Jutta im südhessischen Lindenfels ungeklärt, bis ein Mann zu lebenslanger Haft verurteilt wurde. Nun hat die Verteidigung Revision eingelegt. Was bedeutet dies für das Urteil?

Der 62-Jährige hatte im Prozess geschwiegen, seine Verteidigung auf Freispruch plädiert.
Der 62-Jährige hatte im Prozess geschwiegen, seine Verteidigung auf Freispruch plädiert.  © Helmut Fricke/dpa

Ein Sprecher des Landgerichts Darmstadt erklärte am heutigen Dienstag, dass es nun bis zu ein Jahr dauern könne, bis das Urteil rechtskräftig werde.

Demnach müssen der Richterspruch schriftlich verfasst und die Fristen für die Revisionsbegründung eingehalten werden, bevor der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe über den Fall entscheidet. Die Anklage hat laut dem Gerichtssprecher auf Rechtsmittel verzichtet.

Der 62-jährige Täter war im Dezember vergangenen Jahres vom Landgericht zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

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Er soll sein junges Opfer im Juni 1986 auf dem Heimweg von einem Schwimmbad in einem Wald mit einem Messer bedroht, es vergewaltigt und dann erstochen haben.

Aufgrund des Gesamtbildes aller Beweise und Indizien sei es erwiesen, dass der Mann die Tat begangen habe, sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung.

Der Angeklagte bestritt zunächst im Gespräch mit Zeugen die Tat, im Prozess schwieg er. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch.

Titelfoto: Helmut Fricke/dpa

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