Mordfall Jutta (†15): Urteil gegen 63-Jährigen fast 40 Jahre nach der Tat rechtskräftig!
Darmstadt/Karlsruhe - Ein Urteilsspruch fast 40 Jahre nach der Tat bleibt bestehen! Die lebenslange Haftstrafe für einen heute 63 Jahre alten Mann wegen Mordes an einer 15-Jährigen ist rechtskräftig.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe wies die Revision des Mannes nun als unbegründet ab.
Der Deutsche war vor knapp einem Jahr vom Landgericht Darmstadt für schuldig befunden worden, vor fast vier Jahrzehnten die damals 15-jährige Jutta H. im südhessischen Lindenfels vergewaltigt und erstochen zu haben.
Die Tat blieb viele Jahre unaufgeklärt.
Gen-Spuren an einem Spaten ergaben knapp 35 Jahre nach der Tat eine Übereinstimmung mit der DNA eines verurteilten Sexualstraftäters.
Sogenannte Cold-Case-Einheiten von Landeskriminalamt (LKA) und Polizei hatten zuvor Beweismaterial mit neuer Kriminaltechnik erneut untersucht.
Titelfoto: Helmut Fricke/dpa