Mordfall Ayleen (†14): Anklage gegen Sex-Killer zugelassen!

Gießen - Das Landgericht Gießen hat im Fall der getöteten 14 Jahre alten Ayleen die Mordanklage gegen Jan-Heiko P. (30) zugelassen.

Am Freitag teilte das Landgericht Gießen mit, dass es die Mordanklage gegen Jan-Heiko P. (30) im Fall der getöteten Ayleen (†14) zugelassen hat.
Am Freitag teilte das Landgericht Gießen mit, dass es die Mordanklage gegen Jan-Heiko P. (30) im Fall der getöteten Ayleen (†14) zugelassen hat.  © Screenshot Facebook

Das Hauptverfahren sei damit eröffnet, ein Termin für den Prozessauftakt stehe aber noch nicht fest, teilte das Gericht am Freitag mit.

Die Staatsanwaltschaft Gießen hatte im Januar Anklage gegen den damals 30 Jahre alten Mann erhoben, der die Schülerin aus Baden-Württemberg im vergangenen Juli umgebracht haben soll.

Die Ermittler gehen davon aus, dass die Tat sexuell motiviert war. Der Verdächtige hatte bei einer Vernehmung gestanden, die Schülerin getötet zu haben.

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Den Ermittlungen zufolge hatte Jan-Heiko P. das Mädchen am 21. Juli 2022 mit dem Auto in Südbaden abgeholt und in ein Waldgebiet bei Langgöns im mittelhessischen Landkreis Gießen gebracht. Dort soll er das Mädchen um kurz vor Mitternacht auf einem Feldweg getötet haben.

Ayleens Leiche war Ende Juli im Teufelsee bei Echzell gefunden worden. Dorthin hatte der Tatverdächtige die Ermittler nach seinem Geständnis geführt.

Am 21. Juli 2022 soll Jan-Heiko P. die damals 14-jährige Ayleen ermordet haben.
Am 21. Juli 2022 soll Jan-Heiko P. die damals 14-jährige Ayleen ermordet haben.  © Montage: Polizeipräsidium Freiburg, DPA/Frank Rumpenhorst

Jan-Heiko P. und das Mädchen kannten sich den Angaben zufolge aus wochenlangen Chats in sozialen Netzwerken und einem bekannten Online-Spiel. Der Angeklagte war schon als Jugendlicher wegen einer Sexualstraftat verurteilt worden und hatte mehrere Jahre in einem psychiatrischen Krankenhaus verbracht.

Nach Angaben eines Gerichtssprechers werden derzeit Termine für den Prozess vor der Gießener Schwurgerichtskammer abgestimmt.

Titelfoto: Montage: Polizeipräsidium Freiburg, DPA/Frank Rumpenhorst, Screenshot Facebook

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