Mord an Obdachlosem: Höchstmögliche Strafe für 15-Jährigen!
Darmstadt - Die Tat sorgte für Entsetzen: Mitten im südhessischen Darmstadt wird ein Obdachloser mit Schlägen und Tritten getötet. Ein Jugendlicher wurde nun verurteilt.
Das Landgericht Darmstadt sprach den Schüler am Freitag des Mordes aus niedrigen Beweggründen, Raub und gefährlicher Körperverletzung schuldig. Er erhielt die maximal mögliche Strafe im Jugendrecht.
Der 15-Jährige habe am 15. November 2023 zusammen mit seinem 18 Jahre alten Bruder einen obdachlosen Darmstädter nachts gegen 2.15 Uhr auf dem zentralen Luisenplatz in einem Wartehäuschen zunächst überfallen, schilderte das Gericht in der Urteilsbegründung den Tatablauf.
Im Gericht gezeigte Videos von Überwachungskameras zeigten, wie beide Brüder den Mann schlugen und dass der Jüngere Gegenstände aus dessen Rucksack nahm.
Der ältere Bruder war jedoch während der späteren tödlichen Schläge betrunken auf dem Luisenplatz eingeschlafen und wurde auch so aufgefunden.
Er wurde zu 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit und 10 Gesprächen bei der Jugendgerichtshilfe verurteilt. Dieses Urteil ist bereits rechtskräftig.
15-Jähriger war polizeibekannt, junger Bruder hat Bindungsstörung
Der 15-Jährige gestand den Tatablauf laut Gericht. Die Urteilsbegründung verfolgte er ausdruckslos. Er war der Polizei wegen Diebstählen, Körperverletzungen und einem sexuellen Übergriff auf eine 20-Jährige bekannt, aber noch nicht verurteilt.
"Sie nehmen sich, was Sie wollen", sagte der Vorsitzende Richter Marc Euler mit Blick auf die Delikte. "Und in dem Moment wollten Sie ein Leben nehmen."
Die Brüder sind bulgarische Staatsbürger. Sie waren 2017 nach Deutschland zu ihrer alleinerziehenden Mutter gezogen, die seit 2013 in Deutschland arbeitete. Die vorherige Trennung hat laut einem psychiatrischen Gutachten beim Jüngeren zu einer Bindungsstörung geführt.
Mit dem Urteil folgte das Gericht weitgehend der Staatsanwaltschaft, die auf Mord und neun Jahre und zehn Monate Freiheitsstrafe plädiert hatte. Der Verteidiger des 15-Jährigen prüft, ob er Revision einlegt.
Titelfoto: Marc Wickel/dpa