Mann gibt sich als Opfer der Amokfahrt von Volkmarsen aus: Jetzt steht er vor Gericht
Korbach/Volkmarsen - Er soll sich fälschlicherweise als Geschädigter der Amokfahrt beim Rosenmontagszug im hessischen Volkmarsen 2020 ausgegeben haben, um daraus finanzielle Vorteile zu ziehen: Vor dem Amtsgericht Korbach muss sich seit Dienstag ein 54-Jähriger wegen gewerbsmäßigen Betrugs in drei Fällen verantworten.
In zwei der Fälle soll es beim Versuch geblieben sein. Der Mann wies die Vorwürfe zum Prozessauftakt zurück.
Die Anklage wirft ihm vor, sich am Tag der Autoattacke an seiner Wohnanschrift in Bad Arolsen aufgehalten und von den Ereignissen aus den Medien erfahren zu haben. Gegenüber der Unfallkasse Hessen soll er sich jedoch als Augenzeuge der Amokfahrt und Ersthelfer ausgegeben haben, der infolgedessen eine posttraumatische Belastungsstörung erlitten habe.
Ein damals 29-Jähriger war am 24. Februar 2020 vorsätzlich in den Rosenmontagszug der Stadt Volkmarsen (Landkreis Waldeck-Frankenberg) gerast und verletzte fast 90 Menschen, darunter 26 Kinder, teilweise schwer.
Als vermeintlicher Geschädigter hat der Mann laut Staatsanwaltschaft von der Krankenkasse Verletzten- und Krankengeld in Höhe von etwa 16.500 Euro erhalten.
Mit seiner dreisten wie geschmacklosen Betrugsmasche ergaunerte sich der Mann hohe Krankengelder
Für seine stationäre Behandlung seien der Unfallkasse weitere Kosten von rund 33.000 Euro entstanden. Außerdem soll der 54-Jährige zweimal erfolglos versucht haben, bei Vereinen zur Hilfe von Verkehrsopfern einen Schmerzensgeldzuschuss zu bekommen.
Der Angeklagte habe "bewusst wahrheitswidrig" behauptet, Opfer der Tat geworden zu sein, um sich finanziell zu bereichern, sagte die Staatsanwältin am Dienstag. "Ich war dort", behauptete hingegen der Beschuldigte.
Widersprüchliche von ihm verfasste Sprach- und Textnachrichten, die ihm die Richterin vorhielt, erklärte der 54-Jährige mit seinem Schockzustand. Zuvor war er der Verhandlung unentschuldigt ferngeblieben und auf Anordnung der Richterin von der Polizei zwangsweise vorgeführt worden.
Das Amtsgericht Korbach hat in dem Verfahren zunächst zwei weitere Verhandlungstermine anberaumt. Ein Urteil könnte demnach am 5. Dezember fallen.
Titelfoto: Uwe Zucchi/dpa