Reitlehrerin fackelt historisches Hofgut ab: Richter nennt sie "unverbesserliche Weltverbesserin"
Hanau/Gelnhausen - Eine 56 Jahre alte Frau ist wegen Mordversuchs und schwerer Brandstiftung vom Landgericht Hanau zu acht Jahren Haft verurteilt worden.
Die Schwurgerichtskammer sah es als erwiesen, dass die ehemalige Reitlehrerin im vergangenen August nachts ein historisches Hofgut, in dem sie seit Jahren zur Miete wohnte, in Brand gesteckt und dabei den Tod von drei Bewohnern "billigend in Kauf genommen" hat.
Das Gericht blieb in dem am Montag verkündeten Urteil hinter der Forderung der Staatsanwaltschaft zurück, die eine Freiheitsstrafe von neun Jahren und zehn Monaten verlangt hatte. Die Verteidigung hatte sich für eine Freiheitsstrafe "im Ermessen des Gerichts" ausgesprochen.
Die Nachbarn der Angeklagten hatten den Brand überlebt, weil sie von ihren Hunden rechtzeitig gewarnt wurden und ins Freie fliehen konnten.
Das laut Gericht "liebevoll restaurierte" und unter Denkmalschutz stehende Hofgut Kaltenborn aus dem 17. Jahrhundert nahe Gelnhausen im Main-Kinzig-Kreis wurde bei dem Brand völlig zerstört.
Der Schaden wird auf etwa 2,6 Millionen Euro geschätzt.
Richter nennt verurteilte ehemalige Reitlehrerin eine "unverbesserliche Weltverbesserin"
In seiner ausführlichen Urteilsbegründung nannte der Vorsitzende Richter die ehemalige Reitlehrerin eine "unverbesserliche Weltverbesserin", deren psychische Probleme nicht ausreichend behandelt worden seien.
Stattdessen habe die Frau Hilfe bei Alkohol gesucht. In der Tatnacht war sie mit einem laut Gutachten ermittelten Alkoholwert von 1,9 Promille nach Ansicht des Gerichts eingeschränkt steuerungsfähig.
Die Frau sei immer wieder an der Welt und ihren eigenen Widersprüchen gescheitert, erklärte der Richter. In ihrer verwahrlosten und vermüllten Wohnung habe sie in einer schwer depressiven Phase ihres Lebens mit der Brandstiftung einen Schlussstrich ziehen und sich in der Schweiz möglicherweise das Leben nehmen wollen. Die Frau war wenige Tage nach dem Brand in der Schweiz festgenommen worden.
Als strafmildernd wertete das Gericht, dass die 56-Jährige die Tat teilweise eingeräumt hat und ohne Vorstrafen ist. Eine Wiederholungsgefahr sah das Gericht nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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