Vater erstach Tochter (†7), dann sprang sein Sohn (†11) in den Tod: Diese Strafe fordert die Anklage
Hanau - Der 48 Jahre alte Angeklagte soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft Hanau für den Mord an seinen beiden Kindern eine lebenslange Haftstrafe erhalten.
Der Mann habe seine Tochter getötet, sein Sohn sei aus Todesangst vom Balkon der Familienwohnung neun Stockwerke in die Tiefe gesprungen, sagte der Vertreter der Anklage am Montag in seinem Plädoyer vor dem Landgericht.
Die Tat am 11. Mai vergangenen Jahres in Hanau habe der Angeklagte geplant. Für ihn solle die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden.
Mit dem Mord an seinen sieben und elf Jahre alten Kindern habe der Inder seine Frau bestrafen wollen, die sich von ihm getrennt hatte, sagte Staatsanwalt Oliver Piechaczek. Für den narzisstisch veranlagten Angeklagten habe die Trennung nicht zu seinem Weltbild gepasst: Er habe Frau und Kinder als sein Eigentum betrachtet.
Es handelte sich den Angaben zufolge um eine arrangierte Ehe, das Paar kannte sich zuvor nicht. Der Staatsanwalt sprach von einem Klima häuslicher Gewalt, sowohl gegenüber der Frau als auch gegenüber den Kindern, die große Angst vor ihrem Vater gehabt hätten.
Schockierende Details vom Tag der Tat enthüllt
Am Tattag habe der Angeklagte gewartet, bis seine Frau die Wohnung verließ und vor der Tür gelauert, bis die Kinder diese öffneten, um zur Schule zu gehen. In der Wohnung habe er seine Tochter auf ein Bett gedrückt und ihr vermutlich mit einem mitgebrachten Messer zweimal tief in den Hals geschnitten.
Laut Staatsanwaltschaft schaffte es der Sohn auf den Balkon, von dem er in die Tiefe gesprungen sei. Dort entdeckten Passanten das schwer verletzte Kind, das kurz darauf im Krankenhaus starb. Der Vater floh und wurde am 14. Mai in einen Vorort von Paris gefasst. Seitdem sitzt er in Haft.
Der Rechtsstaat müsse klar Flagge zeigen, um die Grundwerte zu verteidigen, die beinhalteten, dass sich eine Frau von ihrem Mann trennen könne, sagte der Staatsanwalt. Er sprach von einem heimtückischen, kaltblütigen Mord aus niedrigen Beweggründen.
Dem stimmte die Anwältin der Mutter der Kinder zu, die in dem Prozess als Nebenklägerin auftritt. Die Anwältin kritisierte zudem das Hanauer Jugendamt, das auf Anzeichen beim Vater nicht angemessen reagiert habe.
Voraussichtlich am Freitag soll das Urteil fallen.
Erstmeldung: 5.38 Uhr; Update: 15.14 Uhr.
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