Er fehlte vor Gericht: Vater von Hanau-Attentäter abgetaucht?

Hanau - Der Vater des Hanauer Attentäters hat beim Auftakt des gegen ihn eingeleiteten Strafprozesses unentschuldigt gefehlt.

Der Vater des Hanau-Attentäters ließ sich am heutigen Mittwoch nicht vor dem Amtsgericht in Hanau blicken. (Symbolfoto)
Der Vater des Hanau-Attentäters ließ sich am heutigen Mittwoch nicht vor dem Amtsgericht in Hanau blicken. (Symbolfoto)  © Arne Dedert/dpa

Das Verfahren wurde unterbrochen und soll am 26. September fortgesetzt werden.

Das Amtsgericht Hanau will den zweifach vorbestraften, 77-jährigen Mann, dem unter anderem Beleidigung, Missachtung von Näherungsverboten, Hausfriedensbruch und Volksverhetzung vorgeworfen werden, für den nächsten Prozesstag mit dem Hinweis vorladen, dass er gegebenenfalls zwangsweise vorgeführt wird.

Der Sohn des Mannes, ein 43-jähriger Deutscher, hatte am 19. Februar 2020 neun Menschen in Hanau aus rassistischen Motiven erschossen und anschließend seine Mutter und sich selbst getötet. Der Vater war in einem früheren Verfahren vom Landgericht Hanau wegen Beleidigung zu einer Gesamtgeldstrafe von 4800 Euro verurteilt worden.

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Sein Pflichtverteidiger Johannes Hock sagte zu Prozessbeginn, er habe seit Wochen keinen Kontakt mehr zu dem Mann. Er habe es "auf allen Kanälen" probiert, sei sogar zum Haus seines Mandanten gefahren. "Doch der Kontakt ist im Augenblick wie abgebrochen."

Richterin Clementine Englert verzichtete nach Absprache mit Verteidigung und Staatsanwaltschaft darauf, den Angeklagten zwangsweise vorführen zu lassen. Die Justiz sei in derartigen Fällen angehalten, zunächst zu "milderen Mitteln" zu greifen, erklärte sie.

Vater von Hanau-Attentäter werden Beleidigung, Bedrohung und Volksverhetzung vorgeworfen

Der Sohn des 77-jährigen Angeklagten ermordete am 19. Februar 2020 in Hanau neun Menschen, ehe er dann seine Mutter und schließlich sich selbst tötete.
Der Sohn des 77-jährigen Angeklagten ermordete am 19. Februar 2020 in Hanau neun Menschen, ehe er dann seine Mutter und schließlich sich selbst tötete.  © Boris Roessler/dpa

In dem Prozess sind insgesamt neun Verfahren zusammengefasst worden. Dabei handelt es sich um sechs Strafbefehle und drei Anklagen.

Diese Art von "Mischverfahren" ist laut Englert bei Amtsgerichten unüblich und soll dazu dienen, die Vorwürfe gegen den Vater des Attentäters gerichtlich effektiver aufarbeiten zu können.

Zugleich ist dieses Mischverfahren nach ihren Angaben auch der Grund dafür, dass dem Angeklagten aus juristischen Gründen nicht schon in der Vorladung zum Prozessauftakt mit Konsequenzen für ein unentschuldigtes Fernbleiben gedroht wurde.

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Nach Angaben von Staatsanwalt Martin Links geht es bei den schwerer wiegenden Vorwürfen in drei Anklagepunkten um die Beleidigung und Bedrohung von Privatpersonen, um Volksverhetzung und den Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz.

Im letzten Punkt soll er sich einer Angehörigen eines Opfers trotz Verbots genähert haben. Das Gericht hat zunächst vier weitere Termine bis Mitte Oktober für das Verfahren angesetzt.

Titelfoto: Boris Roessler/dpa

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