Diensthund auf Unschuldigen gehetzt? Polizisten droht gewaltiger Ärger

Kassel - Ein Routineeinsatz könnte zwei Polizisten aus Nordhessen jede Menge Ärger einbringen. Weil einer von ihnen vor rund drei Jahren ohne angemessenen Grund seinen Diensthund gegen einen Zivilisten einsetzte und ihn sein Kollege dabei deckte, stehen beide seit dem heutigen Montag in Kassel vor Gericht.

Der Fall wird vor dem Amtsgerichtin Kassel verhandelt.  © Swen Pförtner/dpa

Im Fokus vor dem Amtsgericht steht laut Deutscher Presse-Agentur ein Einsatz aus dem Dezember 2021, der gemeinschaftliche Verfolgung Unschuldiger und uneidliche Falschaussage zur Folge gehabt haben soll.

Damals wurden die beiden Angeklagten, zwei Polizisten (33 und 34) des Präsidiums in Nordhessen, zu einer mutmaßlichen Verfolgung durch eine aggressive Person beordert. Kurzerhand seien die beiden Beamten zur Wohnung des 46-Jährigen gefahren, den sie dort zusammen mit seiner Lebensgefährtin antrafen.

Als die beiden Ordnungshüter die Wohnung des bekanntermaßen psychisch kranken Mannes betraten, lagen dieser und seine Freundin bereits auf dem Boden - zumindest er habe dabei zudem keinerlei Kleidung getragen. Auch eine Waffe, wie es später von den Polizisten - wohl bewusst - fälschlicherweise behauptet wurde, trug der 46-Jährige nicht bei sich.

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Als das Paar schließlich der Aufforderung nicht nachkam, sich auf den Bauch zu legen, soll der 34-jährige Beamte seinen Diensthund auf den Verdächtigen gehetzt haben, der diesem wiederum ins Bein biss und ihn verletzte.

In der Folge gaben die Beamten fälschlicherweise an, der 46-Jährige habe sich massiv zur Wehr gesetzt, um diese Tat zu vertuschen. Auch ein Ermittlungsverfahren wurde einzig aus diesem Grund eingeleitet.

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Unangemessener Einsatz von Polizeihund? Angeklagte weisen alle Vorwürfe von sich

Einem der Beamten wird vorgeworfen, seinen Diensthund auf den Störenfried gehetzt zu haben - ohne triftigen Grund. (Symbolfoto)  © 123RF/macor

Vor Gericht bestritten die Angeklagte wie auch das mutmaßliche Opfer die jeweiligen Anschuldigungen der Gegenseite. So beteuerte der Angegriffene, er habe nicht nach dem Hundeführer oder dem Diensthund getreten. Vielmehr habe er seine Beine möglicherweise reflexhaft angewinkelt, weil der Hund nach ihm gegriffen habe.

Auch die Lebensgefährtin des 46-Jährigen schilderte die Abläufe identisch. Das Amtsgericht hat einen weiteren Verhandlungstermin für den 4. Dezember angesetzt.

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