17-Jährige erholt sich nach Krebs-OP, dann erlebt sie den blanken Horror
Darmstadt/Offenbach am Main - Sie musste schreckliches durchleben: Eine Minderjährige wollte sich in einem Krankenhaus in Hessen lediglich von einer Krebsoperation erholen, wurde dabei aber Opfer eines abscheulichen Sexualverbrechens. Ihr Peiniger wurde nun verurteilt.
Es sind wahrhaft grauenhafte Schilderungen, die der Betroffenen vor dem Landgericht in Darmstadt bis ins kleinste Detail erneut in Erinnerung gerufen wurden. Im Juni 2021 musste sich eine damals 17 Jahre alte Teenagerin in einer Klinik in Offenbach am Main einer Brustkrebs-OP unterziehen.
Anschließend hat sich ein 42-Jähriger - mittlerweile Ex-Angestellter der Klinik - brutal an ihr vergangenen. Dafür muss er nun für fünf Jahre und drei Monate ins Gefängnis, wie die Richter in Darmstadt urteilten.
Was er der heute 19-Jährigen antat und mit welcher Verblendung er auf die Vorwürfe gegen sich reagierte, machte zusätzlich fassungslos.
Angestellt war der in Hanau bei Frankfurt am Main lebende Verurteilte als nicht gelernte Kraft im Offenbacher Ketteler-Krankenhaus, wie die Hessenschau berichtete. Verantwortlich war er vor allem dafür, dass Patienten zum OP-Saal und wieder zurück transportiert wurden.
Als er die 17-Jährige, die kurz nach ihrer Operation noch angeschlagen von der Narkose war, damals in ihr Zimmer fuhr, soll er sie oral vergewaltigt, an ihren Zehen geleckt und sie darüber hinaus geschlagen und gewürgt haben. Die Jugendliche wurde über eine Stunde lang von ihrem Peiniger malträtiert.
Einer Bettnachbarin der Teenagerin, die im Prozess als Zeugin aussagte und zum Tatzeitpunkt selbst von einer Narkose benebelt war, riss er zudem das Handy aus der Hand - mutmaßlich, damit diese kein belastendes Material aufnehmen konnte.
Angeklagter Krankenhaus-Mitarbeiter zeigt sich trotz schwerer Anschuldigungen uneinsichtig
Der Angeklagte selbst reagierte mit vollkommen mangelnder Einsicht auf die Anschuldigungen sowie das Urteil. So bestritt er die Vergewaltigung, sprach hingegen davon, dass die Chemie zwischen Betroffener und Täter von Beginn an gepasst habe und die beiden sogar Nummern austauschten und sich privat treffen wollten. Obendrein bezeichnete der 42-Jährige sein Opfer als "kleine Bitch".
Dass das Geschehene ganz gegensätzlich zu seiner Einschätzung nicht einvernehmlich geschehen war, brachte ihn nun hinter Gitter. Während die Anklage das Strafmaß als viel zu gering einstufte, wirkte sich das blütenweiße Vorstrafenregister des Mannes positiv auf das Urteil aus.
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