Trotz Schuldgeständnis (noch) kein Urteil: NDR-Prozess bleibt ein "sonderbarer Fall"
Hamburg - Obwohl der Verteidiger am Montag erneut auf eine Einstellung des Verfahrens plädierte, muss sich eine ehemalige Reinigungskraft des NDR weiterhin vor dem Amtsgericht Hamburg verantworten. Vom Frühjahr bis Oktober 2021 soll die 40-Jährige insgesamt 139 elektronische Geräte im Wert von 39.000 Euro entwendet haben.
Beim Folgetermin der Hauptverhandlung am Montag stand eine Sache besonders im Fokus: der genaue Wert der entwendeten Technik. Zwar ist die Schuldfrage durch das Geständnis der Angeklagten längst geklärt, doch sei dieser "nicht ganz unerheblich", wie die Richterin verlauten ließ.
Die geladenen Zeugen waren diesbezüglich allerdings nur teilweise hilfreich. Ein 34-jähriger Serviceingenieur des NDRs sagte aus, der Wert der von seinem Schreibtisch geklauten Laptops liege pro Stück bei circa 500 Euro. Sicher sei er sich aber nicht und verwies auf seinen IT-Fachkoordinator, dem er am 18. Oktober 2021 den Diebstahl meldete.
Dieser wusste den genauen Wert der Technik allerdings auch nicht, wie er am Montag aussagte. Anhand der in der Anklage aufgelisteten Seriennummern könne man das nicht festmachen, es komme immer auf die Größe und den Prozessor an. Der 59-Jährige bot aber eine genaue Auflistung der Einkaufspreise an.
Ein Entgegenkommen, das im Vorfeld laut einem weiteren Zeugen nicht umgesetzt worden sei. Der 44 Jahre alte Polizist musste daher die Preise der einzelnen Geräte mithilfe von einer Google-Recherche schätzen. Dafür habe er bei Seiten wie "Rebuy" den Gebrauchtwert entnommen.
Dieser wich aber in Teilen von den Schätzungen der NDR-Mitarbeiter ab, wodurch die Werte nicht ausreichend aussagekräftig sind.
Verteidiger spricht von einer besonders reuigen Angeklagten
Für den Verteidiger der Angeklagten war die Wert-Diskussion im Hinblick auf den "sonderbaren Fall" von keiner großen Wichtigkeit. Er plädierte wie bereits vor dem ersten Prozesstermin für die Einstellung des Verfahrens. Ihm sei selten eine Angeklagte untergekommen, die so "reuig ist". Zudem betonte er, welchen Sinn eine Wertermittlung habe, wenn keines der entwendeten Geräte von der Angeklagten verkauft wurde. Nicht mal die Aufkleber mit der Seriennummer habe die 40-Jährige abgemacht.
Die Staatsanwältin lehnte den Antrag mit der Begründung des enormen Ausmaßes an Diebesgut ab. Sie würde am Ende jedoch all das "Positive in der Waagschale" der Angeklagten berücksichtigen und würdigen.
Um den genauen Wert der Geräte zu ermitteln, fragt das Gericht nun bei einer externen Firma nach, die sich für den NDR um die Betreuung der Technik kümmert. Explizit wird hier auch noch mal auf die iPhones eingegangen, die angeblich verschrottet werden sollten und von der Angeklagten deswegen mitgenommen worden sind.
Ein Folgetermin ist für den 27. März um 13 Uhr veranlasst.
Titelfoto: Madita Eggers/TAG24