Tödlicher Methadon-Drink: Drei Männer müssen lebenslang in Haft

Von Carola Große-Wilde

Hamburg - Das Urteil zu lebenslangen Haftstrafen gegen drei Angeklagte im Prozess wegen gemeinschaftlichen Mordes und Raubes mit Todesfolge ist rechtskräftig.

Die drei Angeklagten wurden zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt. Eine Revision scheiterte.  © Marcus Brandt/dpa

Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 5. März 2024 als unbegründet verworfen, teilte die Gerichtspressestelle mit.

Die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Revisionsrechtfertigungen habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben.

Das Landgericht Hamburg hatte die drei Angeklagten zu jeweils einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

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Sie sollen gemeinschaftlich und aus Habgier einem 39-jährigen Mann heimlich Methadon verabreicht haben, um ihn zu berauben. Er starb an einer Überdosis. Die Angeklagten hatten nach der Tat sein Mobiltelefon und Bargeld in unbestimmter Höhe gestohlen.

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Mit den Zugangsdaten bestellten sie unter anderem Rolexuhren im Wert von insgesamt rund 96.000 Euro. Die Taterlöse teilten die Angeklagten unter sich auf.

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