Kind (6) stirbt im Schwimmbad: Urteil für Bademeister und Erzieherinnen gefallen
Neumünster – Dreieinhalb Jahre nach dem Tod eines Sechsjährigen in einem Freibad in Bad Bramstedt hat das Amtsgericht Neumünster drei Erzieherinnen und zwei Bademeister vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen freigesprochen.
Keinem der Angeklagten sei individuell eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachzuweisen gewesen, sagte Strafrichter Thomas Schwiers am Freitag.
Was im Schwimmbad geschah und wer von den Aufsichtspersonen auf den kleinen Yad habe achten sollen, sei in der mehrtägigen Beweisaufnahme nicht aufklärbar gewesen. "Alle waren daher aus tatsächlichen Gründen freizusprechen."
Der Junge, der nicht schwimmen konnte und dessen Eltern von dem Ausflug ins Schwimmbad nichts wussten, starb im Juni 2016. Zwei Jugendliche entdeckten ihn im Nichtschwimmerbecken, bäuchlings im Wasser treibend.
Er konnte nicht wiederbelebt werden. Die Eltern waren mit dem Kind erst kurz zuvor aus dem Irak nach Deutschland geflüchtet.
Alle fünf Angeklagten hatten die Aussage verweigert. Der Richter sprach von gravierenden Ermittlungsfehlern der Polizei, die Videomatrial nicht gesichtet und gesichert habe. Zudem seien die Angeklagten nicht richtig belehrt worden, sodass ihre damaligen Aussagen vor Gericht nicht verwertet werden durften.
Titelfoto: Carsten Rehder/dpa