Nach Mordanschlag auf Hells-Angels-Boss: Prozess unterbrochen

Hamburg - Knapp sechs Jahre nach Schüssen auf einen Rockerboss im Hamburger Stadtteil St. Pauli müssen sich Mutter und Schwestern des damaligen Auftraggebers vor Gericht verantworten.

In der Nacht zum 27. August 2018 wurde ein Hells-Angels-Boss durch mehrere Schüsse lebensgefährlich verletzt.
In der Nacht zum 27. August 2018 wurde ein Hells-Angels-Boss durch mehrere Schüsse lebensgefährlich verletzt.  © Mücahid Güler/dpa

Der Prozess wegen Beihilfe zu versuchtem Mord sowie zu gefährlicher und schwerer Körperverletzung begann am Dienstag vor dem Landgericht Hamburg mit der Anklageverlesung.

Der 56 Jahre alten Afghanin und den beiden deutsch-afghanischen Töchtern (36 und 35 Jahre) wird vorgeworfen, an der Vorbereitung der Tat beteiligt gewesen zu sein.

Die Mutter und die ältere Schwester sollen aktiv bei der Suche nach dem späteren Opfer geholfen und dabei telefonisch mit der jüngeren Schwester in Kontakt gestanden haben. Nach der Tat soll die jüngere Schwester außerdem das Tatfahrzeug in der Tiefgarage ihres Hauses versteckt haben.

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In der Nacht zum 27. August 2018 hatte ein Auto an einer Ampel am Millerntorplatz auf St. Pauli neben dem Bentley des Rockers gehalten. Der Beifahrer des Autos gab mehrere Schüsse ab, die den damals 38 Jahre alten Hells Angel lebensgefährlich verletzten. Er ist seitdem querschnittsgelähmt.

Der Haupttäter und Auftraggeber Arash R. ist 2020 bereits rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Ebenso der Schütze (sechs Jahre und neun Monate), der Vater (neuneinhalb Jahre) und Lisa S., die Freundin des Auftraggebers (zwölfeinhalb Jahre), die das Auto gefahren hatte.

Verteidiger der Angeklagten beantragen Prozessunterbrechung

Am Dienstag begann vor dem Landgericht Hamburg der Prozess gegen eine 56-jährige Afghanin und ihre beiden Töchter (36 und 35). (Symbolfoto)
Am Dienstag begann vor dem Landgericht Hamburg der Prozess gegen eine 56-jährige Afghanin und ihre beiden Töchter (36 und 35). (Symbolfoto)  © Christian Charisius/dpa

Die Fahrerin des Fluchtautos, die im Gefängnis unter Zeugenschutz steht, sollte am Dienstag auch als erste Zeugin der Hauptverhandlung vernommen werden. Die vier Verteidiger der Angeklagten beantragten jedoch eine Unterbrechung.

Hintergrund sei, dass zwei der vier Anwälte das Mandat erst später übernommen und noch keine vollständige Akteneinsicht erhalten hätten. Zudem sei die Akte zum Fall noch spät ergänzt worden, zuletzt einen Tag vor Prozessbeginn.

Die vorsitzende Richterin Birgit Woitas unterbrach daraufhin die Verhandlung bis Freitag und verfügte noch einmal Akteneinsicht für alle Verteidiger.

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Erstmeldung: 5.20 Uhr. Aktualisiert: 18.10 Uhr

Titelfoto: Mücahid Güler/dpa

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