Exhibitionist verurteilt: Er hat mehrfach seinen Penis entblößt und öffentlich masturbiert
Hamburg – Im Prozess gegen einen 35-Jährigen, der sich mehrfach auf offener Straße entblößt und masturbiert hat, ist am Dienstag das Urteil gefallen. Der angehende Lokführer wurde wegen der Vornahme exhibitionistischer Handlungen in vier Fällen und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte in einem Fall zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.
Zwischen September 2019 und Juni 2021 soll der Angeklagte sich nicht weit entfernt von seiner Wohnung in Hamburg-Ohlsdorf mehrfach vor unterschiedlichen Frauen entblößt und an seinem "Glied manipuliert" haben - bis es zwei Polizistinnen in Zivil am 18. Juni 2021 gelang, den Mann festzuhalten.
Eine der Geschädigten war gleich mehrfach betroffen. Die 27-jährige Polizistin hatte bereits zum Prozessauftakt Anfang Februar über insgesamt drei Vorfälle ausgesagt und den Angeklagten vor allem an seinen Augen identifiziert. Der 35-Jährige soll bei seinen exhibitionistischen Handlungen stets Blickkontakt gehalten oder gesucht haben.
Zwei Freundinnen der Zeugin - die Polizistinnen K. und H. - waren am 18. Juni bei ihr zu Besuch und konnten auf dem gemeinsam angetretenen Rückweg den Angeklagten im Verlauf einer Verfolgung stellen. Dafür hätten sie sich selbst in den Dienst versetzt.
Zuvor war der 35-Jährige den zwei Frauen durch Masturbationsbewegungen an einer Ampel aufgefallen. Beiden war der Mann bereits durch Erzählungen ihrer Freundin bekannt.
Laut der Verteidigung sei ein Doppelgänger des Angeklagten schuld
Wie Zeugin K. am Dienstag aussagte, sei für das Festhalten des Angeklagten ein enormer Kraftaufwand nötig gewesen, der Exhibitionist soll sich vehement gewehrt haben. Beide Polizistinnen erlitten Schürfwunden an den Knien.
Auch der Angeklagte wurde verletzt, wobei die Herkunft seiner Verletzungen nicht genau geklärt werden konnte. Angebliche Tritte seitens der Polizistinnen bestätigten sich nicht.
Der Staatsanwalt forderte in seinem Schlussplädoyer eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 70 Euro. Ihm zufolge, sei der Angeklagte in allen fünf Fällen schuldig. Auch wenn in den ersten drei Fällen der Täter nicht zu 100 Prozent identifiziert werden konnte, sprächen doch die Indizien für sich.
So sei der 35-Jährige zum Beispiel immer nach dem gleichen "Modus Operandi" vorgegangen: Er war stets nachts in Sportklamotten an Autos von Frauen herangetreten, um sich "sexuell zu erregen". Das "ganz entfernte Gedankenspiel" des Verteidigers, es gäbe im selben Stadtteil einen Doppelgänger seines Mandanten, schloss der Staatsanwalt ohne Zweifel aus.
Für den Verteidiger handelte es sich bei der Doppelgänger-Theorie nicht um ein Gedankenspiel, sondern um eine feste Überzeugung. Er beantragte einen Freispruch. Sein Mandat sei Opfer subjektiver Ermittlungen geworden. Durch eine fehlerhaft ausgeführte Wahllichtbildvorlage der Polizei gegenüber der ersten Zeugin hätte das Bild des Angeklagten ohne hinreichenden Tatverdacht die weiteren Ermittlungen geprägt.
Zudem handle es sich bei den befreundeten Polizistinnen um sogenannte "Lagerzeugen", die "nicht sauber" gearbeitet hätten und durch ihre persönliche Betroffenheit von einem "emotionalen Trieb" gesteuert gewesen seien. Der Verteidiger warf den Zeugen vor, sich abgesprochen zu haben und auf alle heiklen Fragen mit Erinnerungslücken zu antworten. Explizit ging es ihm um die "massive Härte" der Festnahme.
Unbeteiligte Zeugen hätten von Beleidigungen und Gewalt berichtet. Zudem hätten sich K. und H. deutlicher als Polizistinnen zu erkennen geben müssen.
Der Angeklagte gab Täterwissen preis
Die Richterin stimmte der Verteidigung zwar in dem Punkt zu, dass der Angeklagte "härter als notwendig" angefasst wurde, schloss sich aber dennoch zu großen Teilen der Staatsanwaltschaft an und verurteilte den 35-Jährigen zu 150 Tagessätzen zu 70 Euro.
Ausschlaggebend war eine Befragung des Angeklagten durch die Polizei im Mai 2022, damals gab der 35-jährige Familienvater Täterwissen preis, das ihm nicht von der Polizei vorgehalten worden war. Unter anderem, dass er im Gegensatz zu dem Täter nicht nachts unterwegs sei.
Sowohl Richterin als auch Staatsanwaltschaft betonten außerdem die "besonders schweren Folgen" für die Zeugen, die die Handlungen des Angeklagten ausgelöst haben. Darunter Angstzustände, die teilweise bis heute anhalten.
Titelfoto: Madita Eggers/TAG24