Kommt mutmaßliche IS-Rückkehrerin (32) mit einer Haftstrafe auf Bewährung davon?
Hamburg - Im Hamburger Prozess gegen eine Rückkehrerin vom Islamischen Staat in Syrien hat die Generalstaatsanwaltschaft am Mittwoch eine Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung beantragt.
Die Verteidigung sprach sich vor dem Staatsschutzsenat für eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten aus, wie ein Sprecher des Hanseatischen Oberlandesgerichts mitteilte. Die 32-Jährige ist wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland angeklagt.
Am ersten Prozesstag hatte die in Hamburg geborene und aufgewachsene Deutsche den Vorwurf weitgehend gestanden und Reue bekundet.
Laut Anklage soll die Frau im März 2015 von Hamburg über die Türkei nach Syrien gereist sein und dort einen Kämpfer der Terrororganisation geheiratet haben.
Sie habe zusammen mit ihrem Mann in der IS-Hochburg Rakka gelebt und sich von ihm im Umgang mit einer Kalaschnikow schulen lassen. Zur Verteidigung des Herrschaftsgebiets des IS sei sie dauernd bewaffnet gewesen.
Nach dem Tod ihres Ehemanns habe die gläubige Muslima in einem Haus für Witwen von "Gotteskriegern" gewohnt. Ende Juli 2015 sei sie bei der illegalen Einreise in die Türkei festgenommen und eine Woche später nach Deutschland abgeschoben worden. Mittlerweile ist sie neu verheiratet und hat drei Kinder.
Erstmeldung, 3. April, 5.43 Uhr; aktualisiert um 15.46 Uhr.
Titelfoto: Markus Scholz/dpa