Köche in Hamburger Restaurant ausgebeutet: Sitzen die Falschen vor Gericht?

Hamburg - Vor dem Hamburger Landgericht wurde am Dienstag der Prozess gegen zwei Männer fortgesetzt, die wegen schweren Menschenhandels angeklagt sind.

Die Angeklagten (l. und r.) sitzen zu Prozessbeginn im Gerichtssaal des Strafjustizgebäudes in Hamburg.
Die Angeklagten (l. und r.) sitzen zu Prozessbeginn im Gerichtssaal des Strafjustizgebäudes in Hamburg.  © Christian Charisius/dpa

In der vergangenen Woche musste die Hauptverhandlung zunächst unterbrochen werden, da es Probleme bei der Übersetzung gegeben hatte. Die beiden Angeklagten, die sich aktuell in Untersuchungshaft befinden, stammen aus Nepal.

Die 53 und 51 Jahre alten Männer sollen indische Staatsangehörige als Köche in dem Restaurant Saravanaa Bhavan in der Kirchenallee in Hamburg (St. Georg) beschäftigt haben, ohne ihnen die ursprünglich vereinbarten Löhne zu zahlen.

In der Anklageschrift heißt es, sie hätten den drei Geschädigten direkt nach ihrer Einreise die Pässe abgenommen und sie in einem Gemeinschaftszimmer am Hansaplatz nahe dem Hamburger Hauptbahnhof untergebracht. Die Köche aus Südindien hätten dann Stundenlöhne von maximal 3,15 Euro erhalten und rund 95 Stunden die Woche gearbeitet – ohne jeglichen Anspruch auf Urlaub.

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Der 53 Jahre alte Angeklagte, der vor seiner Festnahme im Dezember 2023 in Frankfurt am Main gelebt hatte und dort ein weiteres Restaurant der Kette leitete, ließ durch seine Anwälte eine Erklärung verlesen, in der er beteuerte, nichts von den katastrophalen Arbeitsbedingungen am Hamburger Standort gewusst zu haben.

Auf dem Papier sei er zwar der Geschäftsführer des Restaurants, habe dort aber seit der Eröffnung im März 2022 keinerlei Personalverantwortung mehr gehabt.

Ein Urteil wird erst im September erwartet

Die beiden Männer müssen sich vor dem Hamburger Landgericht verantworten.
Die beiden Männer müssen sich vor dem Hamburger Landgericht verantworten.  © Christian Charisius/dpa

Der Anwalt des jüngeren Angeklagten verwies dagegen darauf, dass es sich bei dem Unternehmen um ein international agierendes Franchise-Unternehmen handle, das bereits in der Vergangenheit wegen der Ausbeutung von Arbeitskräften aufgefallen sei.

"Die Ermittlungsbehörden sind diesen internationalen Verflechtungen bislang nicht nachgegangen", sagte er.

Stattdessen stelle man nun die zwei in Deutschland tätigen Geschäftsführer vor Gericht und lasse deren "vermeintliche Verantwortlichkeit" viel größer erscheinen, als es tatsächlich der Fall sei.

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Die beiden Angeklagten sind nicht vorbestraft. Für den Prozess wurden insgesamt 21 Prozesstage angesetzt. Ein Urteil könnte nach jetzigem Stand im September fallen.

Titelfoto: Christian Charisius/dpa

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