Frau liegt tot an der Autobahn: Plötzliche Wendung im Mord-Prozess?

Kiel - Der Indizienprozess um einen 48-jährigen Mann aus Schackendorf (Schleswig-Holstein) (TAG24 berichtete) könnte wenige Wochen vor dem geplanten Urteilsspruch noch einmal eine Wendung nehmen. Die Verteidigung hat auf Freispruch und Aufhebung des Haftbefehls plädiert.

Zum Auftakt des Mordprozesses kommt der 48 Jahre alte Angeklagte in Handschellen in den Schwurgerichtssaal.
Zum Auftakt des Mordprozesses kommt der 48 Jahre alte Angeklagte in Handschellen in den Schwurgerichtssaal.  © DPA

Vielen Indizien fehle die Beweiskraft und die Glaubwürdigkeit von Zeugen aus dem Umfeld des Paares sei in Zweifel zu ziehen, sagte Anwalt Jonas Hennig nach Angaben einer Gerichtssprecherin am Freitag vor dem Landgericht Kiel.

Der Angeklagte selbst bekräftigte demnach in seinem Schlusswort: "Ich hab meine Frau nicht umgebracht. Mehr ist dazu nicht zu sagen."

Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten zuvor für den Angeklagten eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen gefordert (TAG24 berichtete).

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Seine Ehefrau war im November 2017 getötet und halbnackt auf einem Wirtschaftsweg an der Autobahn 21 gefunden worden. Der 48-jährige Mann soll die Krankenschwester und Mutter eines inzwischen vierjährigen Sohnes ermordet haben.

Der Mann geriet bereits kurz nach der Tat in Verdacht und sitzt seither in Untersuchungshaft. Doch er bestreitet den Tatvorwurf vehement.

Die Staatsanwaltschaft geht von Mord aus niedrigen Beweggründen aus. Sie stützt sich auf Indizien, direkte Tatnachweise und auch eine der Tatwaffen sollen fehlen.

Den Ermittlungen zufolge kam es bei einem abendlichen Spaziergang der Familie in Schackendorf zu einem heftigen Streit zwischen dem Ehepaar.

Ein Justizbeamter nimmt dem Angeklagten die Handschellen ab.
Ein Justizbeamter nimmt dem Angeklagten die Handschellen ab.  © DPA

Der 48-Jährige sei dabei derart in Rage geraten, dass er seiner Frau mit einem Pfahl immer wieder heftig ins Gesicht geschlagen haben und ihr quer in den Hals geschnitten haben soll.

Die Details ihres Todes sind grausig: Das Opfer starb demnach an einem schweren, offenen Schädel-Hirn-Trauma und erstickte an eingeatmetem Blut.

Stimmen die Annahmen der Staatsanwaltschaft, ging der Angeklagte kaltblütig vor: Er soll das Opfer nach der Tat im Bereich des Unterkörpers entkleidet haben, um ein Sexualdelikt vorzutäuschen und mit dem Sohn nach Hause gegangen sein. Anschließend soll er seine Frau bei der Polizei als vermisst gemeldet haben.

Der Verteidiger hatte zu Prozessbeginn einen anderen Tatverdächtigen ins Spiel gebracht und auch dazu zahlreiche Beweisanträge gestellt. Der genetische Fingerabdruck dieses Mannes wurde demnach auf dem Zaunpfahl sichergestellt, mit dem der Angeklagte seine Frau erschlagen haben soll.

Sein Urteil will das Gericht am Dienstag, 26. Februar, verkünden, wie die Gerichtssprecherin nach dem nicht-öffentlichen Plädoyer weiter mitteilte. Dann sei auch die Öffentlichkeit wieder zugelassen.

Titelfoto: DPA

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