Hitlergruß gezeigt: Ehemaliger Kiez-Zuhälter "Der schöne Klaus" verurteilt
Hamburg - Wegen Zeigens des Hitler-Grußes hat das Amtsgericht Hamburg den Künstler Klaus Barkowsky (68) zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt.
Der auf dem Kiez von St. Pauli unter dem Namen "Der schöne Klaus" bekannte 68-Jährige habe nach ihrer Überzeugung am 28. Mai vergangenen Jahres zweimal den Gruß vor zahlreichen Menschen auf dem Hans-Albers-Platz gezeigt und dabei einmal sogar "Sieg heil!" gerufen, erläuterte Richterin Nicola Lübke-Detring am Dienstag in ihrer Urteilsverkündung.
Sie sprach den ehemaligen Zuhälter wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig.
Strafmildernd berücksichtigte die Richterin, dass der Angeklagte zur Tatzeit alkoholisiert war.
Barkowsky hatte gegen einen Strafbefehl in Höhe von 40 Tagessätzen à 50 Euro Einspruch eingelegt. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hatte 60 Tagessätze zu 30 Euro gefordert.
Wie ein Barkeeper als Zeuge berichtete, war dem Zwischenfall ein Streit um das Tragen einer Corona-Schutzmaske vorausgegangen. Der 68-Jährige sollte die Bar verlassen, weil er keinen Mund-Nase-Schutz getragen habe.
Auch vor Gericht erschien der Angeklagte ohne Maske, legte aber ein ärztliches Attest vor, das die Richterin akzeptierte.
"Der schöne Klaus": "Ich bin nicht vorbestraft, und das soll auch so bleiben"
"Der schöne Klaus" zeigte sich den Presse-Fotografen mit Hut und Sonnenbrille, die schulterlangen Haare anfangs zu einem Knoten zusammengebunden. Noch vor dem offiziellen Prozessbeginn erklärte er: "Ich bin ein Mensch, der immer lustig ist. Wenn er am Feiern ist, bewegt er sich und hebt seinen Arm hoch. Also unschuldiger geht es nicht."
Dem Gericht erläuterte er, dass er eine klare Haltung gegen Rechtsextremismus habe. Er sei nicht vorbestraft. Über seine Vergangenheit als Mitglied der "Nutella-Bande", einer Zuhälter-Gruppierung an der Reeperbahn in den 80er Jahren, sagte er: "Ich war mal als Milieu-Manager tätig." Er sei anders als andere Zuhälter gewesen und habe bei Konflikten vermittelt. Inzwischen male er Bilder und sei Mitglied des Künstlerkollektivs "Ewig". Außerdem sei er ehrenamtlich in der Obdachlosenhilfe tätig.
"Dass Sie keine nationalsozialistische Gesinnung haben, das glaube ich Ihnen", sagte die Richterin. Aber darauf komme es bei der Tat nicht an. Die Symbole seien tabuisiert. "Entscheidend ist, dass ein objektiver Dritter das als Hitler-Gruß verstehen konnte", erklärte Lübke-Detring. In seinem Schlusswort bekräftigte Barkowsky: "Als Hitler-Gruß würde ich das persönlich nicht sehen." Er identifiziere sich damit überhaupt nicht.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der 68-Jährige erklärte jedoch, wenn möglich, würde er die "Geldbuße" durch soziale Arbeit abgelten. "Ich bin nicht vorbestraft, und das soll auch so bleiben", betonte er nach der Verhandlung.
Titelfoto: Marcus Brandt/dpa