Hamburger Gericht fällt Urteil gegen Assad-treuen Milizenchef

Von Bernhard Sprengel

Hamburg - Wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen hat das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg ein ehemaliges Mitglied einer syrischen Regierungsmiliz zu zehn Jahren Haft verurteilt.

Der angeklagte Syrer (l.) und sein Anwalt stehen im Sitzungssaal des Strafjustizgebäudes in Hamburg.
Der angeklagte Syrer (l.) und sein Anwalt stehen im Sitzungssaal des Strafjustizgebäudes in Hamburg.  © Marcus Brandt/Pool dpa/dpa

Als Anführer der mit Ex-Machthaber Baschar al-Assad verbündeten Shabiha-Miliz habe sich der Angeklagte zwischen 2012 und 2015 in Damaskus an der Misshandlung und Versklavung von Zivilisten sowie an Plünderungen beteiligt, hieß es in der Urteilsbegründung.

Die Miliz sollte in Zusammenarbeit mit einer Abteilung des militärischen Geheimdienstes oppositionelle Bestrebungen mit Gewalt unterdrücken. An Kontrollpunkten ließ der Angeklagte willkürlich Zivilisten abführen. Sie mussten für die Regierungstruppen Sandsäcke schleppen, teilweise unter Beschuss.

Die Zwangsarbeit wertete das Gericht als Versklavung. Mehrere der Opfer berichteten von Misshandlungen durch den Angeklagten. Im Stadtteil nutzte er seine Stellung aus, um sich in Läden von eingeschüchterten Besitzern umsonst zu bedienen. Das Gericht hörte mehr als 25 Zeugen. Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe.

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Der Angeklagte war nach Angaben des Gerichts im Februar 2016 nach Deutschland eingereist und hatte einen Asylantrag gestellt.

Ein syrischer Mitbewohner in einer Unterkunft erkannte ihn und zeigte ihn an. Am 2. August vergangenen Jahres wurde der Angeklagte in Bremen festgenommen.

Titelfoto: Marcus Brandt/Pool dpa/dpa

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