Urteil gegen Flughafen-Geiselnehmer gefallen: "Herr E., das ist unsere Antwort!"

Hamburg - Im Prozess um den Geiselnehmer vom Hamburger Flughafen ist am heutigen Dienstag das Urteil gefallen. Das Landgericht Hamburg verurteilte Salman E. (35) zu einer Haftstrafe von 12 Jahren.

Der Angeklagte mit seiner Verteidigerin zu Prozessbeginn Ende April.
Der Angeklagte mit seiner Verteidigerin zu Prozessbeginn Ende April.  © Tag24/Madita Eggers

"Herr E., Sie haben immer wieder nach Antworten gefragt. Zwölf Jahre, das ist unsere Antwort", verkündete Richter Torsten Schwarz gleich zu Beginn des letzten Prozesstages.

Schon bevor das Urteil fiel, wurde der Verurteilte wieder laut und versuchte die Medien von seiner Sicht der Dinge zu überzeugen. Ebenfalls lautstark musste er vom Richter zum Schweigen gebracht werden.

Salman E. sei ein "narzisstischer, egozentrischer und überheblicher Straftäter", der nicht im Ansatz Reue gezeigt habe, begründete der Vorsitzende die Entscheidung des Gerichts.

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"Sie haben Ihre Angelegenheit zu einer Angelegenheit ganz Hamburgs, vielleicht ganz Europas gemacht!" Zudem sei sein "Hass auf Deutschland", sein Rollenbild und die Betrachtung seiner Tochter als sein Eigentum "schwer erträglich".

Seit April musste sich der türkische Staatsbürger wegen Geiselnahme, der Entziehung Minderjähriger, der vorsätzlichen Körperverletzung und des Verstoßes gegen das Waffengesetz vor Gericht verantworten.

Der Angeklagte hatte vor dem Hintergrund eines Sorgerechtsstreits am 4. November 2023 zunächst seine Tochter aus der Wohnung seiner Ex-Frau im niedersächsischen Stade entführt und anschließend mit einer 18-stündigen Geiselnahme am Hamburger Flughafen einen Flug in die Türkei erzwingen wollen.

Staatsanwalt sprach von "Gipfel der Selbstjustiz"

Der vorsitzende Richter Torsten Schwarz sprach am Dienstag von einer "Wahnsinnstat".
Der vorsitzende Richter Torsten Schwarz sprach am Dienstag von einer "Wahnsinnstat".  © Marcus Brandt/dpa

Mit dem Strafmaß von zwölf Jahren kam das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft nach, die Nebenklage hatte elf Jahre und sechs Monate gefordert.

Die Verteidigerin hatte kein konkretes Strafmaß genannt, das Gericht jedoch darum gebeten, strafmildernd zu berücksichtigen, dass ihr Mandant tatsächlich glaube, "massiv unfair" behandelt worden zu sein.

In seiner subjektiven Wahrnehmung habe er keinen anderen Weg gesehen, als sich durch die Geiselnahme die Aufmerksamkeit zu verschaffen, die ihm zuvor als "verzweifelter Vater, der sein Kind 14 Monate nicht gesehen hat" verwehrt worden sei.

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Der Richter sagte dazu am Dienstag: "Mag sein, dass es ein Hilfeschrei war, aber in erster Linie war es Selbstjustiz und diese dulden wir hier nicht und deswegen kriegen Sie die volle Härte des Strafgesetzbuches zu spüren."

Richter Torsten Schwarz: "Das war vielleicht der letzte Tag, an dem Sie Ihre Tochter gesehen haben!"

Nach seinen erneuten Wutausbrüchen blieb Salman E. nach der Urteilsverkündung ruhig.
Nach seinen erneuten Wutausbrüchen blieb Salman E. nach der Urteilsverkündung ruhig.  © Daniel Bockwoldt/dpa

Salman E. habe mit seiner Tat genau das Gegenteil von dem erreicht, was er wollte und die Schuld dafür immer bei anderen gesucht.

"Es ging Ihnen nie um das Wohl Ihrer Tochter, sondern um die gewaltsame Durchsetzung Ihres Willens. Ich habe jetzt aber noch eine Antwort für Sie: Der 5. November 2023 war vielleicht der letzte Tag in Ihrem Leben, an dem Sie Ihre Tochter gesehen haben."

Nach seiner Verbüßung der Strafe wird Salman E. laut Schwarz sehr wahrscheinlich abgeschoben werden. Ohne seine Tochter, denn "sie wollte nie gehen!"

Zu Beginn des Prozesses war der türkische Staatsbürger geständig gewesen, war dann aber immer wieder negativ während der Verhandlungen aufgefallen.

Eine psychiatrische Gutachterin sprach in ihrer Einschätzung von "hochgradig narzisstisch" und einer "auffälligen Persönlichkeitsstruktur", Salman E. sei jedoch voll schuldfähig.

Titelfoto: Tag24/Madita Eggers

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