Frauenleiche im Kanal - Staatsanwaltschaft will lange Haft für Ex-Lover
Hamburg - Im Prozess gegen einen Mann, der 2013 seine Geliebte umgebracht und ihre Leiche in einen Kanal geworfen haben soll, hat die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von zwölf Jahren und neun Monaten für den Angeklagten gefordert.
Das sei tat- und schuldangemessen, sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer am Hamburger Landgericht.
Der 45-Jährige sei für Totschlag zu verurteilen, weil seine Motive nicht gänzlich Mordmerkmale wie Habgier erfüllten.
Der Mann habe die Frau umgebracht, weil sie die Affäre seiner Familie verraten wollte. Auch darüber, dass er Bordellbesitzer war, habe sie auspacken wollen.
Für die Staatsanwaltschaft sei aufgrund mehrerer Zeugenaussagen klar, dass der in Hamburg geborene Türke vor mehr als zehn Jahren seine 28 Jahre alte Geliebte aus Bulgarien erwürgt habe. Schon in den Stunden zuvor hätten das Opfer und der Angeklagte immer wieder lautstark gestritten, einmal habe er sie dabei auch gewürgt.
Anschließend habe er sie mit einem Bekannten zusammen in einem Gebüsch zunächst am Kreetsander Hauptdeich in Hamburg-Wilhelmsburg abgelegt. Das hatte der Komplize vor Gericht ausgesagt.
Dass sich nicht alle Zeugenaussagen hundertprozentig deckten, sei mit Blick auf die verstrichene Zeit nachvollziehbar, sagte der Staatsanwalt. In der Regel ging es dabei vor allem um Details, die wichtigen Aussagen seien deckungsgleich gewesen.
Leichenspürhunde schlagen an - Leiche aber schon wieder weg
Genau an der Stelle am Kreetsander Deich hatten später auch Leichenspürhunde angeschlagen. Der Angeklagte soll die Frau da aber schon "umgelagert" und stattdessen in den Ernst-August-Kanal geworfen haben - also dorthin, wo ein Angler mehr als zehn Jahre später die Knochen der Frau aus dem Wasser gefischt hatte.
Der Angeklagte hatte die Vorwürfe am ersten Prozesstag vor etwa eineinhalb Jahren von seinem Verteidiger zurückweisen lassen. Gegen den Mann hatte die Staatsanwaltschaft schon kurz nach dem Verschwinden der Frau Anklage wegen Totschlags erhoben. Ohne Leiche jedoch hatte das Gericht nicht über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung eines Prozesses entschieden. Er wurde wieder freigelassen.
Nach dem Angelfund im Januar 2023 wurde der Angeklagte Anfang Februar schließlich bei seiner Einreise am Hamburger Flughafen erneut verhaftet. Das Urteil in dem Fall wird noch für diese Woche erwartet.
Titelfoto: Marcus Brandt/dpa