Flughafen-Geiselnehmer behauptet, seine Waffe im Park gefunden zu haben

Hamburg - Gleich mehrere Schüsse sind am Abend des 4. Novembers 2023 auf dem Vorfeld des Hamburger Airports gefallen. Geschossen hatte Salman E., der mithilfe einer scharfen Waffe und Androhung von drei versteckten Sprengsätzen einen Flug für sich und seine Tochter (heute 5) in die Türkei erzwingen wollte. Die Bomben waren Attrappen - die Pistole jedoch will der Angeklagte im Prozess um die Geiselnahme am Hamburger Flughafen einfach so gefunden haben.

Mit einem Mietwagen hatte der Angeklagte am 4. November 2023 gegen 20.30 Uhr mit einem Mietwagen das Vorfeld des Hamburger Flughafens befahren. Um die Polizei "auf Abstand zu halten", schoss der 35-Jährige mehrfach in die Luft und warf zwei brennende Molotowcocktails aus seinem Wagen. Am Ende kam er unter einer "Turkish Airlines"-Maschine zum Stehen.
Mit einem Mietwagen hatte der Angeklagte am 4. November 2023 gegen 20.30 Uhr mit einem Mietwagen das Vorfeld des Hamburger Flughafens befahren. Um die Polizei "auf Abstand zu halten", schoss der 35-Jährige mehrfach in die Luft und warf zwei brennende Molotowcocktails aus seinem Wagen. Am Ende kam er unter einer "Turkish Airlines"-Maschine zum Stehen.  © Daniel Bockwoldt/dpa

Und zwar rund drei Monate vor dem Vorfall am Flughafen im Öjendorfer Park in Hamburg-Billstedt, wie der 35-Jährige am vierten Prozesstag erzählte.

Er sei dort öfter zum Spazierengehen hingefahren und eines Tages habe er dann auf der Parkseite in Richtung Friedhof Öjendorf eine mit Ästen bedeckte, schwarze Plastiktüte entdeckt.

Darin hätten sich eine scharfe Waffe und in einer weiteren Tüte 45 Patronen befunden. "Das ist ja ein Zufall", kommentierte Richter Torsten Schwarz am Freitag den angeblichen Fund des Angeklagten.

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Der Vorsitzende gab gegenüber dem 35-Jährigen deutlich zu verstehen, dass er seine Aussage stark anzweifle.

Gerade vor dem Hintergrund, dass dem Gericht Chat- sowie Browserverläufe des türkischen Staatsbürgers vorliegen, die belegen, dass dieser sich im Vorfeld aktiv nach Waffen erkundet hat.

Doch auch nach dem Angebot des Richters, noch einmal genau zu überlegen, ob er die Waffe wirklich gefunden habe, blieb der Angeklagte bei seiner Geschichte. Behalten habe er sie aufgrund eines überraschenden Besuches eines Freundes, der ihn abgelenkt haben soll.

Den Namen des Freundes wollte Salman E. jedoch nicht verraten.

Geiselnehmer vom Hamburger Flughafen verstrickt sich in Widersprüche

Am 5. November 2023 ergab sich der Angeklagte nach 18 Stunden Geiselnahme und sitzt seitdem in U-Haft.
Am 5. November 2023 ergab sich der Angeklagte nach 18 Stunden Geiselnahme und sitzt seitdem in U-Haft.  © Jonas Walzberg/dpa

Am Freitag fielen dem Gericht noch weitere Widersprüche in der schriftlichen Einlassung des Angeklagten auf, die der Richter zu Beginn der Sitzung verlesen hatte.

Der 35-Jährige hatte angegeben, zwei Pausen auf dem Weg vom niedersächsischen Stade zum Hamburger Flughafen eingelegt zu haben.

Tatsächlich zeigt das Bewegungsprofil seines Mietautos jedoch, dass er in der Tatnacht im November 2023 keine Pause eingelegt haben kann und in Rekord-Geschwindigkeit bereits in der Hansestadt eintraf.

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Als weiterer Beweis liegt dem Gericht auch noch ein Blitzerfoto vor. Statt den erlaubten 50 km/h fuhr der Angeklagte 65 km/h.

Bis er auf Rat seiner Anwältin jegliche Aussage verweigerte, beharrte der Angeklagte weiterhin darauf, Pausen eingelegt zu haben. Zuletzt sprach er dann aber nur noch von einer.

"Die Polizei hat mit keinem Schuldigen, sondern mit einem Vater eines Kindes gesprochen!"

Der Angeklagte (35) beim Prozessauftakt Ende April. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Geiselnahme, die Entziehung Minderjähriger, vorsätzliche Körperverletzung und verschiedene Waffendelikte vor.
Der Angeklagte (35) beim Prozessauftakt Ende April. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Geiselnahme, die Entziehung Minderjähriger, vorsätzliche Körperverletzung und verschiedene Waffendelikte vor.  © Tag24/Madita Eggers

Während des Prozesses wird immer wieder deutlich, dass der Angeklagte sich keinerlei Schuld bewusst ist.

Neben einer Entschuldigung dafür, "Panik verbreitet zu haben", betont der 35-Jährige immer wieder, dass die wahren Schuldigen die deutsche Justiz, die ihm "heimlich" das Sorgerecht für seine Tochter entzogen haben soll, und seine Ex-Frau seien.

Letztere sei ihm zufolge psychisch krank und habe ihm bereits vor den polizeibekannten mutmaßlichen Entführungsfällen immer wieder vorgeworfen, ihre gemeinsame Tochter zu entführen. Auch wenn er beispielsweise nur mit seinem Kind bei der Post gewesen sei.

Sie sei diejenige gewesen, die ihm das Kind vorenthalten hätte, und er weigere sich, die Bezeichnung "Dieb" oder "Geiselnehmer" seiner eigenen Tochter jemals anzunehmen.

"Wegen der ungerechtfertigten Urteile haben Sie uns [den Angeklagten und seine Tochter] am Flughafen gesehen", schreibt Salman E. in seiner Einlassung und weiter: "Die Polizei hat mit keinem Schuldigen, sondern mit einem Vater eines Kindes gesprochen!"

Der Prozess wird am Montag (27. Mai) vor dem Hamburger Landgericht fortgesetzt.

Titelfoto: Montage: Daniel Bockwoldt/dpa, TAG24/Madita Eggers

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